Arbeit mit Chemikalien – die Betriebsausstattung ist unverzichtbar
VON Olaf Hoffmann Gefahrstoffe Sicherheit
Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
Alle gefährlichen Stoffe unterliegen in der Schweiz einer Kennzeichnungspflicht. So soll es für jedermann erkennbar sein, wenn sich in einem Behälter gefährliche Chemikalien oder Stoffgemische befinden. Die Gründe für diese Kennzeichnungspflicht liegen auf der Hand. Besonders sind es die gesundheitlichen Gefahren, die so eingegrenzt werden sollen. Auf der anderen Seite wird mit der richtigen Kennzeichnung auch Sorge dafür getragen, dass Schäden an Sachen vermieden werden können.
In nicht wenigen Unternehmen wird der Umgang mit gefährlichen Stoffen dennoch eher leger gehandhabt. Hier kommt es oft zu einer gewissen Routine, die den Verzicht auf die eine oder andere Vorsichtsmassnahme nach sich zieht. In der Folge kommt es immer wieder zu Unfällen, die auf einen nicht ordnungsgemässen Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen zurückzuführen sind. Hier sind nicht nur die Betriebsausstatter, sondern vor allem auch die Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen selbst gefragt, entsprechende Abhilfe zu schaffen.
Aggressive Flüssigkeiten richtig lagern
Säuren, Laugen, Treibstoffe und Öle dürfen nur in speziell dafür geeignete Behälter abgefüllt und darin gelagert werden. Das ist der Grundsatz. In der betrieblichen Ausstattung sind darüber hinaus Vorkehrungen gegen ein unkontrolliertes Auslaufen solcher Stoffe zu treffen. So müssen beispielsweise Schränke und Regale zur Lagerung gefährlicher und umweltgefährdender Flüssigkeiten mit zusätzlichen Vorrichtungen zum Auffangen solcher Flüssigkeiten nach einer Leckage ausgestattet sein.
Lagerregale mit gesondert untergestellten Auffangbehältern sind hier genauso üblich wie chemikalienfeste Schränke mit entsprechenden Möglichkeiten der Flüssigkeitsaufnahme. Hier sind in jedem Fall auch regelmässige Kontrollen notwendig. Besonders dann, wenn flüssige Chemikalien nur selten benötigt werden, fehlt es hier oftmals an der notwendigen Aufmerksamkeit.
In vielen Fällen dürfen Kanister, Flaschen und Fässer mit aggressiven Flüssigkeiten nur stehend gelagert werden. Damit soll einem Auslaufen über eventuell undichte Verschlüsse vorgebeugt werden. Je nach Gebindegrösse müssen dafür dann auch die passenden Regale und Schränke vorhanden sein. Kompromisse und halbherzige Alternativen sind hier nicht zulässig.
Explosive und giftige Stoffe
Auch bei der Lagerung explosiver oder giftiger Stoffe muss besondere Vorsicht gelten. Diese beginnt bei der richtigen Ausschilderung der betreffenden Bereiche und endet bei der Zugriffssicherung gegenüber unbefugten Personen. Chemikalien- und Giftstoff-Schutzschränke sind hier meist eine gute Möglichkeit für die sichere Lagerung derart gefährlicher Stoffe.
Transport gefährlicher Stoffe
Nicht nur die Lagerung gefährlicher Chemikalien stellt erhöhte Anforderungen an die Unternehmen. Auch der Transport kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Zu diesen zählen beispielsweise die richtigen Transportbehälter und die Auswahl geeigneter Fahrzeuge. Besonders beim Transport flüssiger Gefahrstoffe sollte darauf geachtet werden, dass auch hier die Fahrzeuge mit entsprechenden Auffangvorrichtungen oder zusätzlichen Sicherungsvorrichtungen ausgestattet sind.
Wer sich mit gefährlichen Stoffen im öffentlichen Verkehr bewegt, muss darüber hinaus auch einer erweiterten Kennzeichnungspflicht nachkommen. Fahrzeuge und Anhänger zum Transport ätzender, explosiver und brandgefährdeter Stoffe sind entsprechend zu kennzeichnen. Das ist beispielsweise auch bei einem Unfall und im Havariefall wichtig, damit die Rettungskräfte frühzeitig das Gefahrenpotenzial bestimmter Ladungen erkennen und entsprechend handeln können.
Ab- und Umfüllen gefährlicher Stoffe
Werden Chemikalien und andere gefährliche Stoffe abgefüllt oder zur Bereitstellung in der Produktion umgefüllt, sind besondere Sicherungsmassnahmen zu treffen. Dazu gehört in erster Linie die jeweils richtige Arbeitsschutzbekleidung der Mitarbeiter, die mit solchen Stoffen arbeiten. Spezielle Handschuhe, festes Schuhwerk oder Stiefel, sichere Kleidung und oftmals auch Helm, Schutzbrille und Atemschutz sind hier für die Gesundheit der Beschäftigten unverzichtbar.
Dazu kommen technische Vorrichtungen, die das Ab- und Umfüllen erleichtern können. Für das berührungsfreie Abpumpen beispielsweise aus Kanistern und Fässern eignen sich selbstansaugende Pumpen, die allerdings auch in der Materialbeschaffenheit für die jeweiligen Stoffe geeignet sein müssen. Auch Trichter, mechanische Pumpen und Kippvorrichtungen können beim Abfüllen und Umfüllen flüssiger Gefahrstoffe eine wertvolle Hilfe sein.
In jedem Fall sollten Gefahrstoffe immer nur in der Menge aus dem Gefahrstofflager herausgegeben werden, in der sie aktuell auch wirklich benötigt werden. Eine Zwischenlagerung in nicht geeigneten Bereichen ist genauso gefährlich wie die Ansammlung grösserer Mengen an gefährlichen Chemikalien in den Produktionsstätten. Empfohlen wird hier, immer nur die an einem Tag erforderliche Menge der Stoffe am Arbeitsplatz vorrätig zu halten.
Materialeigenschaften prüfen
Wer aggressive Stoffe lagert, muss darauf achten, in welchen Behältnissen diese Stoffe aufbewahrt werden sollen. Oftmals wird gemeint, dass beispielsweise ein Kunststofffass für alle Chemikalien eine gute Aufbewahrungslösung sei. Diese pauschale Betrachtungsweise mag häufig stimmen, kann aber auch ins sprichwörtliche Auge gehen. Es ist zu prüfen, ob die Kunststoffe in ihrer Zusammensetzung gegenüber der einzufüllenden Chemikalie wirklich unempfindlich sind. Wenn hier Zweifel bestehen, müssen möglicherweise auch Behälter aus anderen Materialien gewählt werden. Auch die Ausführung von Deckeln, Verschlüssen, Ventilen und Ablaufhähnen ist genau auf die zu lagernden Gefahrstoffe abzustimmen
Wer sich im Bereich des Gefahrstoffmanagements im Unternehmen unsicher ist, sollte sich hier an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften orientieren und im Bedarfsfall professionelle Hilfe hinzuziehen.
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