Arbeitsschutzbekleidung von Helm bis Schuh
Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber die Berufsbekleidung und Schutzkleidung selbst stellt. Dies kann auch dem Arbeitnehmer aufgetragen werden. Empfohlen wird jedoch, im Unternehmen eine standardisierte Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, an deren Beschaffung und Pflege sich der Arbeitnehmer gegebenenfalls beteiligen kann.
Sicherheit braucht Köpfchen
Und weil das so ist, beginnt die komplette Sicherheitsausstattung der Beschäftigten natürlich auch beim Kopf. Besonders auf Baustellen, in Arbeitsräumen mit niedrigen Deckenhöhen, bei Arbeiten unter schwebenden Lasten und in sonstigen gefährdeten Bereichen besteht oftmals eine generelle Helmpflicht. Hier sind die Arbeitgeber angehalten, Schutzhelme in einer normgerechten Qualität und in verschiedenen Standardgrössen anzubieten.
Dabei reicht es nicht aus, eine hinreichende Menge an Helmen bereitzuhalten. Von den Bereichsverantwortlichen muss auch geprüft werden, ob die Schutzhelme wirklich getragen werden. Per unterschriftspflichtiger Arbeitsschutzbelehrung kann der Arbeitgeber diese Obliegenheit auch dem einzelnen Arbeitnehmer übertragen. Dabei sollte ohnehin klar sein, dass jeder Beschäftigte ein Höchstmass an erforderlicher Sicherheit für sich selbst verantwortet.
Schutzbrillen für ein sehendes Auge
Wer sich im Umgang mit aggressiven Materialien und bei spanabhebenden Verfahren stets eines sehenden Auges erfreuen will, sollte mit geeigneten Schutzbrillen seine Augen schützen. Das betrifft selbstredend auch alle Schweissarbeiten oder Arbeiten unter grellem Licht. Besondere Umsicht ist dort gefragt, wo mit Säuren, Basen und Laugen oder anderen gefährlichen Substanzen gearbeitet wird.
Auch dort, wo unter einer grösseren Staub- oder Rauchentwicklung gearbeitet wird, sind Schutzbrillen unerlässlich. Das gilt ebenso für Arbeiten mit rotierenden Maschinen oder überall dort, wo herumfliegende Partikel zu Verletzungen am Auge führen können.
Zu beachten ist bei der Auswahl und Anschaffung der Schutzbrillen, dass unter Umständen darunter auch Brillen in Sehstärke getragen werden müssen. Hier muss mit dem einzelnen Arbeitnehmer abgeklärt werden, wie eine augenmedizinische Brille mit einer passenden Schutzbrille kombiniert werden kann.
Gehörschutz, wann immer es laut wird
In einzelnen Bereichen des Bauwesens, in der Landschaftspflege und in vielen produzierenden Bereichen kommt es zu erheblichen Lärmbelästigungen am Arbeitsplatz. Überall dort, wo der Lärmpegel zeitweise oder durchgängig die gesetzlich festgelegten Lärmschutzgrenzen übersteigt, empfiehlt sich das Tragen eines Gehörschutzes. Je nach Lärmpegel und Dauer der lautstarken Prozesse können das Ohrstöpsel oder Gehörschutzwatte, aber auch der komplexe Gehörschutz mit dem entsprechenden Kapselgehörschutz sein. Besonders hier muss natürlich darauf geachtet werden, dass unter dem Gehörschutz auch das Hören normaler Geräusche noch möglich bleibt. Diese Abwägung wirkt sich auf die Wahl des passenden Gehörschutzes aus.
Eine besonders hochwertige Klasse bilden hier Kapselgehörschützer, die mit einem regelbaren Schallschutz ausgestattet sind oder über zusätzliche Möglichkeiten der Integration einspeisbarer Sprechfunksignale verfügen. Hier gibt es eine grosse Auswahl unterschiedlicher Kapselgehörschützer mit Bügel, Nackenhalterung oder für die Helmbefestigung.
Zeigt her eure Füsse!
Weitverbreitet, besonders im handwerklichen Bereich und im produzierenden Gewerbe, sind Arbeitsschutzschuhe. Diese besonderen Schutzschuhe sind mit Stahlkappen im Bereich der Zehen und der Ferse und mit besonders festen, oftmals auch zusätzlich mit Metalleinlagen gesicherten Sohlen ausgestattet. Waren diese Arbeitsschutzschuhe vor einigen Jahren noch wegen ihrer recht plumpen Form und des hohen Eigengewichtes eher unbeliebt, gibt es die sicheren und komfortablen Schuhe heute auch in modern sportlichen Designs.
Verhindert werden mit den Arbeitsschutzschuhen Abtrennungen von Fussteilen, Stauchungen, Quetschungen, Prellungen oder Verletzungen durch eingetretene Nägel, Scherben oder andere spitze und scharfe Gegenstände.
In einigen Bereichen reichen normale Arbeitsschutzschuhe nicht aus, hier werden spezielle Stiefel erforderlich. Damit wird der Schutz der Füsse bis über die Knöchel und Waden ausgeweitet. Hier sind es meist besonders strapazierfähige und feste Leder oder Kunststoffe, die den Schutzwert der Arbeitsschutzstiefel bestimmen.
Arbeitshandschuhe – für ein glückliches Händchen
Überall dort, wo mit aggressiven Stoffen, scharfen Werkzeugen oder Bauteilen, an rauen Oberflächen oder unter besonderer Gefährdung der Hände gearbeitet wird, gehören die jeweils passenden Arbeitsschutzhandschuhe mit zur Grundausstattung. Das können beispielsweise im Chemielabor leichte Gummihandschuhe sein, auf der Baustelle sind es dann wohl eher stärkere Handschuhe aus einer Kombination aus Leder und hochfesten Textilien. Die Auswahl richtet sich hier nach den tatsächlichen Erfordernissen am Arbeitsplatz.
Arbeitsbekleidung
Komplett von Kopf bis Fuss wird die Arbeitsschutzkleidung erst mit den berufstypischen Overalls, Arbeitsanzügen, Kitteln, Schürzen oder weiterer spezieller Arbeitskleidung. In der Sicherung des Arbeitsschutzes und des einheitlichen Auftretens der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit sind die Arbeitgeber gut beraten, diese Arbeitskleidung einheitlich festzulegen und zur Verfügung zu stellen. Das eröffnet auch die Möglichkeit, die Arbeitsbekleidung passend zum Corporate Design des Unternehmens zu gestalten und entsprechend die Firmenidentität zu unterstützen.
Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass die Arbeitsschutzkleidung immer arbeitsplatzbezogen ausgewählt wird und den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Im einschlägigen Fachhandel finden Sie dafür nicht nur die entsprechende Kleidung und Schutzausrüstung, sondern auch die passende fachliche Beratung.
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