Bringen Sie Ihren Umzug mit der richtigen Umzugsfirma sicher über die Bühne
VON Agentur belmedia Publi-Artikel
Eigentlich könnte umziehen so schön sein. Man freut sich auf das neue Zuhause und oft sogar auf ein neues Lebensgefühl. Wäre da bloss nicht die Frage, was bei diesem Umzug alles kaputtgehen oder abhandenkommen kann.
Bei einem privaten Umzug ist diese Frage durchaus berechtigt, doch mithilfe einer erfahrenen Umzugsfirma sollte dies kein Thema sein. Zum einen haben professionelle Möbelpacker ein Auge für empfindliche Möbel und zum anderen sind Ihre Möbel auch gegen kleine Unfälle versichert. Doch worauf sollte man bei einer Umzugsversicherung achten? Und sind wirklich alle Möbelstücke versichert? Dies durchleuchten wir für Sie etwas genauer.
Umzugsfirma und Versicherung – darauf müssen Sie achten
Jede vernünftige Umzugsfirma bietet ihren Kunden eine Versicherung für eventuelle Verluste und Schäden an. Dennoch lohnt es sich wie immer, das Kleingedruckte zu lesen, denn in den meisten Fällen ist Ihr Eigentum nur bis zu einer bestimmten Summe versichert. Oft tritt diese Versicherung auch nur in Kraft, wenn der Schaden wirklich durch fahrlässiges Verhalten der Möbelpacker entstanden ist.
Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung und / oder eine Zusatzversicherung keine schlechte Idee. Vor allem, wenn der Wert Ihrer Möbel die in der Versicherung festgesetzte Summe deutlich überschreitet. Ausserdem tritt eine Zusatzversicherung auch in Kraft, wenn der Schaden beispielsweise durch Naturgewalten oder einen Unfall mit anschliessender Fahrerflucht verursacht wurde.
Für welche Schäden und Verluste haften weder Umzugsfirma noch Zusatzversicherung?
Die Versicherung der Umzugsfirma oder die Zusatzversicherung deckt zwar vieles ab, doch leider nicht alles. Wertvolles wie zum Beispiel Schmuck, Bargeld oder eine Briefmarkensammlung haben in einer Umzugskiste nichts verloren. Auf diese Gegenstände müssen Sie selbst achtgeben. Das Gleiche gilt übrigens für Elektrogeräte, Pflanzen, Tiere und Sachen, die von Ihnen nicht korrekt beschriftet oder verpackt wurden.
Sollten Sie sich während des gebuchten Umzugs als Möbelpacker versuchen und dabei Dinge zu Bruch gehen, verweigert eine Versicherung auch jegliche Zahlung. Sollten Sie sich nicht an die Grössen- oder Raumverhältnisse halten, die Ihnen von der Umzugsfirma vorgegeben wurden, verhält es sich ebenso. Wichtig ist es auch, zu wissen, wie lange Sie die Möglichkei haben, Schäden nach dem Umzug zu melden. Oft bemerkt man Risse und Kratzer erst nach einigen Tagen. Dieser Punkt muss im Vertrag auf jeden Fall festgehalten werden.
Achten Sie auf die deutliche Beschriftung der Kartons
Im Idealfall packen Sie während des Umzugs sämtliche Kartons selbst, damit Sie den Überblick behalten und alles ordnungsgemäss beschriftet wird. Von Vorteil ist natürlich auch eine Liste, auf der vermerkt wird, wie viele Kartons gepackt und wie sie beschriftet wurden. Sehr zu empfehlen ist auch ein Start-up-Karton, in dem sich alles befindet, was Sie in der neuen Wohnung sofort benötigen. Dieser sollte von der Umzugsfirma als Letztes in den Lkw eingeladen werden. Damit Sie sofort Zugriff darauf haben. Man weiss ja nie.
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