Kindertagesstätten in Holzbauweise voll im Trend
VON Agentur belmedia Allgemein
Bauen mit Holz ist angesagt: Immer mehr Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, aber auch zunehmend mehr Objektbauten werden aus dem natürlichen Werkstoff gefertigt. Besonders im Trend sind Kindertagesstätten und Kindergärten aus vorgefertigten Holzelementen.
„Die Holzbauweise bringt Vorteile für den Objektbau mit sich, die nicht zu verachten sind. Selbstverständlich müssen auch dabei die gesetzlichen Bauanforderungen eingehalten werden. Bei Kindertagesstätten und Kindergärten ist der Wunsch nach einem sicheren und gesunden Gebäude besonders gross“, erklärt Diplom-Ingenieurin Antje Wagner, Prüfstellenleiterin der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF).
Der natürliche Baustoff Holz bringt nicht nur den Vorteil einer schnellen Montage mit sich, sondern auch ein Gewinn für die Umwelt: Ob als Baum oder Bohle, Holz bindet langfristig klimaschädliches CO2. Diese Nachhaltigkeit und Natürlichkeit, die der Holzbau im Besonderen aufweist, ist nunmehr auch für Eltern ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des Kindergartens – schliesslich geht es um die Sicherheit ihres Nachwuchses.
So sind die Anforderungen an das Gebäude eines zertifizierten Herstellers, in dem sich tagtäglich Kinder aufhalten, besonders gross. Dies beginnt bei der Auswahl des Fussbodens, welcher mindestens rutschhemmend und zugleich pflegeleicht sein sollte. Türen und Fenster müssen so verbaut werden, dass keine Gefahren für die Kinder davon ausgehen.
„Diese und viele weitere Regelungen samt Anwendungshinweisen für die korrekte Ausführung finden sich auch explizit in den Unfallverhütungsvorschriften für Kindertagesstätten, an die sich unsere Mitgliedsunternehmen halten“, so Wagner.
Vorab zählt die architektonische Gestaltung und Ausführung dieser Einrichtungen zu den wichtigsten Aufgaben der Gebäudeplaner und -hersteller. Hierbei spielen gesetzliche Anforderungen, etwa für Sanitärbereiche, ebenso eine entscheidende Rolle wie die individuellen Wünsche des Bauherrn beziehungsweise des Trägers der Einrichtung. Darüber hinaus muss in modernen Objektbauten auch eine Barrierefreiheit gewährleistet werden und somit weitestgehend auf Absätze und Stufen verzichtet werden. Auch wird in den Unfallverhütungsvorschriften die Ausführung der Aussenanlagen mit der Umfriedung festgelegt sowie auf Spielgeräte im Gartenbereich eingegangen.
Artikel von: BMF/RS
Artikelbilder: © BMF/ NORDHAUS Fertigbau GmbH