Klare Vorteile durch ein schweizer Business-Domizil
VON Christian Praetorius Allgemein
Umgeben von wohlhabenden und stabilen europäischen Ländern ist die Schweiz selbst seit langem ein Anker der Stabilität. Sowohl wirtschaftlich als auch politisch ist die Schweiz gut aufgestellt, unabhängig und weder an die Gesetze der EU noch an die Vorgaben der EZB gebunden.
Natürlich besteht dennoch eine Vielzahl an bilateralen Abkommen mit Staaten und Europa und darüber hinaus, so dass Waren und Güter, Dienstleistungen und auch Kapital sich frei in die Schweiz und auch aus der Schweiz heraus bewegen können.
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Außerdem hat die Schweiz weitere Vorteile wie eine für europäische Verhältnisse geringe Steuerbelastung sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer. Hinzukommt ein eindeutiges und klares Rechtssystem, das besonders bei Investments eine schnelle und einfache Umsetzung ermöglicht.
Auch der Schweizer Arbeitsmarkt ist recht liberaler reglementiert und schafft so günstige Voraussetzungen für Unternehmen, die von gut ausgebildeten und motivieren Arbeitnehmern profitieren. Vieles spricht also dafür, diese Vorteile zu nutzen und ein Business Domizil in der Schweiz zu errichten.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsdomizil und Unternehmenssitz?
Das Schweizer Obligationsrecht legt fest, dass die Nennung des Unternehmenssitzes zum für Unternehmen verpflichtend ist und entsprechend im Inhalt der Statuten einer Gesellschaft zu finden sein muss. Das Unternehmen kann sich frei für einen bestimmten Sitz entscheiden, der Gesetzgeber nennt dies den „Satzungssitz“.
Sollte ein solcher rechtsgeschäftlicher Sitz fehlen, beispielsweise weil die verantwortlichen Organe keinen Sitz benennen, wird der Ort als Unternehmenssitz angesehen, an dem die Verwaltung des Unternehmens angesiedelt ist. Dies wird juristisch abgrenzend als „tatsächlicher Sitz“ bezeichnet. Diese Regelung stellt sicher, dass tatsächlich jede schweizerische Gesellschaft einen Sitz hat.
Der Sitz ist sowohl fürs Inland als auch fürs Ausland bedeutsam, regelt er doch die Rechts- und Steuerfolgen für das Unternehmen. Der Sitz der Gesellschaft bestimmt beispielsweise, welches Handelsregisteramt für sie zuständig ist, welcher Gerichtsstand anzuwenden ist und auch wo die Besteuerungshoheit für die anfallenden Unternehmenssteuern liegt. Ferner ist die Gesellschaft am Ort ihres Sitzes betreibungsfähig und einklagbar.
Das Rechtsdomizil ist eine postalische Anschrift, unter der die Gesellschaft direkt erreicht werden kann. Das Domizil besteht aus den folgenden Elementen:
- Strasse
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
Falls sich das Business Domizil in einer Gemeinde befindet, die es in verschiedenen Kantonen gibt, muss auch der Kanton genannt werden (beispielsweise Buchs ZH, Buchs SG oder Buchs AG).
Geschäftsniederlassungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
- Geschäftsniederlassung
- Geschäftsniederlassung beschreibt den Ort, an dem eine juristische Person tatsächlich tätig ist. Vorstellbar sind bei einer Gesellschaft auch mehrere Geschäftsniederlassungen. Die Gesellschaft ist am Ort der Geschäftsniederlassung jedoch nicht einklagbar und auch nicht betreibungsfähig.
- Zweigniederlassung
- Im Falle der Zweigniederlassung geht es um einen vom Sitz des Hauptunternehmens örtlich getrennten, jedoch wirtschaftlich abhängigen Geschäftsbetrieb, der dennoch in einem gewissen maße selbständig agieren kann. Die Zweigniederlassung hat für sich genommen keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird an ihrem Ort in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft selbst ist am Ort der Zweiniederlassung sehr wohl einklagbar, jedoch nicht betreibungsfähig.
- Tochtergesellschaft
- Eine Tochtergesellschaft hingegen ist eine rechtlich,geschäftlich und auch wirtschaftlich selbständige juristische Person, bei der eine gewisse Abhängigkeit von der Muttergesellschaft besteht. Die Gesellschaftsform der Tochtergesellschaft ist geeignet sowohl für die Steueroptimierung als auch für Konzernbildung. Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Schweiz sprechen können auch Wettbewerbsgründe sprechen.
c/o-Adresse vs. eigene Büros
Ein Unternehmensdomizil können Sie in zwei verschiedenen Varianten einrichten: Entweder kann Ihr Unternehmen eigene Räumlichkeiten mieten und betreiben oder sich auf Zeit oder auch permanent bei einem entsprechenden Anbieter für Business-Domizile einmieten und von der bestehenden Infrastruktur des Anbieters profitieren.
Eigene Büros werden dabei rechtlich klar definiert. Es geht um Räumlichkeiten, über die die Gesellschaft kraft eines gültigen Rechtstitels (Pacht, Miete, Untermiete, usw. oder auch Eigentum) verfügen kann, die den Mittelpunkt der verwaltenden Arbeit bilden und an die jegliche Mitteilungen zugestellt werden können. Für die Anschrift selbst wurden keine besonderen Regelungen festgelegt. Sie wird – wie oben beschrieben – aus dem Unternehmensnamen, der Adresse und dem Ort gebildet (Beispiel AG, Beispielstrasse 25-27, CH-4001 Basel).
Wo diese Definition von eigenen Büros nicht zur Anwendung kommt, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für das Business Domizil eine sog. „c/o-Adresse“ registriert werden muss. Die Abkürzung „c/o“ kommt aus dem Englischen und steht für „care of“ (sinngemäss: „wohnhaft bei“). Der Domizilgeber bzw. Domizilhalter muss mit der vorangestellten Abkürzung „c/o“ zwischen Gesellschaftsnamen und der Hausanschrift benannt werden (beispielsweise Beispiel AG, c/o Business Domizil Basel, Beispielstrasse 25-27, CH-4001 Basel). Eine Postfachadresse stellt übrigens im verordnungstechnischen Sinne kein Domizil dar.
Die Unterscheidung ist alleine deswegen von Bedeutung, da das Domizil des Unternehmens auch im Handelsregister eingetragen wird. Diese Eintragungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht täuschen oder dem öffentlichen Interesse entgegenstehen. Bei einer nicht korrekten Meldung stehen Unternehmen in der Gefahr, dass dieses als Irreführung der Handelsregisterbehörden angesehen und entsprechend als eine Straftat bewertet wird, die regelmässig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird (Art. 253 StGB). Ferner könnenOrdnungsbusse und Schadenersatz verhängt werden.
Das Handelsregisteramt kann auch Beweismittel verlangen, mit denen das Unternehmen nachweisen können muss, dass ein eigenes Rechtsdomizil tatsächlich existiert. Durch die Anfrage von Mietverträgen oder vergleichbaren Dokumenten haben die zuständigen Handelsregisterämter bereits zahlreiche sog. Briefkastenfirmen aufgespürt, die fälschlicherweise keine c/o-Adresskennzeichnung nutzten, obwohl sie rechtlich gesehen kein eigenes Büro betrieben.
Aus Sicht von Kunden und Geschäftspartnern ist bei einer dauerhaften Übersiedelung und Verlagerung der geschäftlichen Aktivitäten in die Schweiz die Möglichkeit der eigenen Büros freilich attraktiver, da eine c/o-Adresse vom Publikum möglicherweise als weniger kreditwürdig eingestuft werden kann.
Sog. „Privilegierte Gesellschaften“
Für das Schweizer Steueramt sind ausländische Unternehmen, die ein Domizil in der Schweiz eröffnen, sog. „privilegierte Gesellschaften“, die beispielsweise vom Kanton Zug wie folgt unterschieden werden:
- Domizilgesellschaften
- Unternehmen, die leidglich Verwaltungstätigkeiten, jedoch keine keine Geschäftstätigkeiten auf dem Staatsgebiet der Schweiz ausüben. Eine solche Domizilgesellschaft darf in der Schweiz kein eigenes Personal beschäftigen und auch keine eigenen Büros anmieten, für sie gibt es also nur die Option eines Business-Domizils mit c/o-Adresszusatz.
- Holdinggesellschaften
- Unternehmen, die in der Schweiz keinerlei Geschäftstätigkeit ausüben und deren Unternehmenszweck hauptsächlich in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht.
- Gemische Gesellschaften
- Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit zum überwiegenden Teil ausserhalb der Schweiz betreiben und im Inland nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben. Eine solche Gemischte Gesellschaft darf in der Schweiz sehr wohl eigenes Personal einstellen und eigene Büros anmieten, die c/o-Regelung findet für sie keine Anwendung.
Übersiedlung einer Gesellschaft in die Schweiz: Was sind die Voraussetzungen?
Soll eine Gesellschaft aus dem Ausland in die Schweiz verlegt werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Das bisherige Heimatland der Gesellschaft genehmigt den Wegzug durch ein Emigrationsstatut. Sofern die Schweiz ein erhebliches Interesse am Zuzug eines Unternehmens hat, kann der Bundesrat selbst dann, wenn ein Emigrationsstatut fehlt, die Unterstellung unter das schweizerische Recht zulassen.
- Die Gesellschaft erfüllt die Rechtsvorschriften des anzuwendenden ausländischen Rechts in vollem Masse.
- Die Anpassungsmöglichkeit der Gesellschaftsform an eine schweizerische Rechtsform ist unter Beachtung des numerus clausus der schweizerischen Gesellschaftsformen gegeben.
- Die dazu erforderlichen Handelsregister-Belege werden beigebracht. Kapitalgesellschaften müssen nachweisen, dass ihr Grundkapital nach schweizerischem Recht gedeckt ist. Dazu muss ein Revisionsbericht einer vom Bundesrat dazu ermächtigten Revisionsstelle vorliegen.
Für jeden Anspruch das richtige Business Domizil
Von den Privilegien können ausländische Unternehmen profitieren, unabhängig davon, ob sie bereits seit langem erfolgreich sind und nun ihre Unternehmensstruktur steuerlich optimieren wollen oder ob sie als Start-up Unternehmen auch auf dem Schweizer Markt Fuß fassen und die günstigen fiskalischen Bedingungen nutzen möchten. Entsprechende Immobilien stehen in allen grossen Finanz- und Wirtschaftszentren der Schweiz bereit, und auch der Anbietermarkt ist vielschichtig und bietet neben der reinen Domiziladresse auch zusätzliche attraktive Dienstleistungen und infrastrukturelle Optionen für Unternehmen.
Die einfachste Form eines Business-Domizils ist das virtuelle Büro – eine postalische Adresse in der Schweiz, die für die Korrespondenz genutzt werden kann. Die eingehenden Briefe werden an der Rezeption angenommen und im vereinbarten zeitlichen Abstand weitergeleitet. Auch eingehende Anrufe können direkt weiterverbunden werden, ohne dass der Anrufende von der Umleitung erfährt. Und wenn es wichtig ist, sich zu einem persönlichen Termin mit den Geschäftspartnern zu treffen, können entsprechende vorhandene Tagungs- und Besprechungsräume genutzt werden.
Auch die kurzzeitige und sogar tageweise Nutzung von Büroräumen ist umsetzbar, in denen eine moderne Infrastruktur mit Highspeed-Internet, WLAN, Präsentations- und Moderationstechnik sowie zusätzlichen Serviceleistungen zur Verwendung bereitsteht. Diese können je nach Bedarf und ohne langfristige Verpflichtungen gemietet werden und bieten somit mehr finanziellen Spielraum für das Unternehmen, da weniger Kapital für Miete und Personal gebunden wird.
Mit einem solchen Business-Domizil können ausländische Unternehmen den Markt Schweiz mit seinen kulturellen Besonderheiten zunächst entdecken und dennoch vom ersten Tag an volle Präsenz für Kunden, Lieferanten und Geldgeber zeigen. Ob die Firmenadresse mit oder ohne c/o geführt wird, hängt vor allem von den Ansprüchen des Unternehmens ab, das als privilegiertes Unternehmen Möglichkeiten hat, sich juristisch einwandfrei zu präsentieren.
Outsourcing: Minus bei Kosten, Plus beim Fokus aufs Wesentliche
Ein Schweizer Business-Domizil eröffnet nicht allein ausländischen Kunden einen neuen und attraktiven Markt mit hoher Kaufkraft, sondern bietet auch Möglichkeiten, für wesentliche Teile der Administration Outsourcing zu betreiben.
Gerade im Bereich Telefonzentrale und Assistenz/Sekretariat lassen sich durch Outsourcing die Kosten reduzieren, ohne dabei an Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit einzubüssen. Im Gegenteil, die professionellen Telefonisten und virtuellen Assistenzen setzen die jeweiligen Anweisungen exakt, gewissenhaft und zügig um und sind während der kommunizierten Geschäftszeiten jederzeit erreichbar. Einige Anbieter bieten beispielsweise auch die digitale Archivierung der eingehenden Korrespondenz an, die dann direkt nach dem Posteingang via Online-Zugang eingesehen werden können.
Das rechnet sich, denn während eine eigene Sekretärin ihren Lohn unabhängig von der Menge, Dauer und Qualität der empfangenen Anrufe erhält, ist dieses bei einer Outsourcing-Lösung oft erheblich günstiger. Entweder werden die Leistungen pro Einheit, also verbrauchsbezogen, abgerechnet oder pauschal und für alle angeschlossenen Unternehmen innerhalb des Business-Domizils anteilig berechnet. Die Pauschale fällt damit deutlich niedriger aus, als bei einer festangestellten Person.
Solche „Shared Office“-Dienstleistungen sind in der gesamten Schweiz an allen Standorten mit Business-Domizilen buchbar und erfreuen sich nicht nur bei ausländischen Unternehmen grosser Beliebtheit und grossen Vertrauens. Oftmals können modular weitere Dienstleistungen hinzugebucht werden, beispielsweise für Buchführung und Jahresabschluss oder auch die monatliche Anmeldung der Mehrwertsteuer.
Diese Zusatzdienstleistungen erfordern im regulären Geschäftsbetrieb oft viel Aufmerksamkeit und Zeit, sind jedoch nicht wertschöpfend. Immer mehr Unternehmer mit kleinen Ein- oder Zweipersonengesellschaften wählen daher ein Business-Domizil, das nicht nur räumlich alle Erfordernisse des Unternehmens abdeckt, sondern bei dem der Anbieter zusätzliche Dienstleistungen im administrativen Bereich anbietet.
Schweizer Service für Ihr Unternehmen
Neben der Übernahme von operativen Dienstleistungen wie Telefon- und Sekretariatsdienste bieten viele Anbieter von Unternehmensdomizilen auch weitere Services an, die besonders für Unternehmen Sinn machen, die erwägen, ihren Geschäftssitz in die Schweiz zu verlegen oder zumindest hier auch operativ tätig zu werden.
Möglich sind beispielsweise Leistungen wie die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz mit Erledigung sämtlicher Formalitäten oder die Gründung einer Niederlassung in der Schweiz, die Übernahme von behördlichen Meldungen wie MwSt.-Anmeldung, Buchführung und Jahresabschluss, die Übernahme von HR, Lohn und Personalwesen, den notwendigen Sozialversicherungen und natürlich auch Steuer- und Finanzberatungen.
Zu den entscheidenden Vorteilen zählen die oft recht kurzen Laufzeiten der Verträge. Einige Anbieter ermöglichen die Anmietung von Räumlichkeiten tageweise, üblich sind Laufzeiten von einem bis sechs Monaten oder einem Jahr.
Werden zusätzliche Leistungen im Business-Domizil – beispielsweise die Nutzung von Konferenzräumen – in Anspruch genommen, werden diese regelmässig separat abgerechnet. So behält das Unternehmen die volle Kontrolle über die Kosten und kann Leistungen nach Bedarf einkaufen, ohne sich langfristig binden zu müssen. Auch kann die Leistung meist problemlos skaliert werden: Wächst das Unternehmen, wächst auch das Business Domizil mit und neue Mitarbeiter können am gleichen Standort unkompliziert eingebunden werden.
Wer sich für ein Business-Domizil in der Schweiz interessiert, kann in Zürich ebenso Angebote finden wie in der Business-Stadt der Zukunft: Luzern. Diese kann sich seit der Steuerrevision 2011 als „steuergünstigster Business-Standort der Schweiz“ bezeichnen und bietet damit für Unternehmen ideale fiskalische Bedingungen. Aber auch in anderen Kantonen gibt es Anbieter für Business Domizile, wie beispielsweise im Kanton Zug oder im Kanton Schwyz.
Fazit
Ein Business Domizil in der Schweiz ist für viele Unternehmen sehr vorteilhaft und lässt sich mit einem starken Schweizer Partner an der Seite unkompliziert und juristisch einwandfrei nutzen. Neben der postalischen Adresse können Mehrwertdienste genutzt werden, die die administrative Abwicklung erleichtern und gleichzeitig die Kosten reduzieren und variabilisieren. Viele Unternehmen nutzen bereits diese Möglichkeit des Outsourcings und präsentieren sich ihren Kunden mit einer repräsentativen Domiziladresse in der Schweiz.
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