Meistern Sie Schwierigkeiten bei Ihrem Umzug in die Schweiz
VON Agentur belmedia Publi-Artikel
Planen Sie als ausländischer Arbeitnehmer einen Umzug in die Schweiz? Damit sind Sie nicht allein! Die Schweiz ist weltweit eines der beliebtesten Einwanderungsländer, da die Eidgenossen neben herrlicher Landschaft auch eine perfekte Infrastruktur mit sehr guten Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten haben.
Ein guter Arbeitsmarkt mit einer geringen Arbeitslosenzahl und ein hohes Lohnniveau machen die Schweiz zu einem begehrten Standort für ausländische Arbeitnehmer. Wichtig für jeden zukünftigen Arbeitnehmer sind aktuelle Informationen über Steuergesetzgebung, Aufenthaltsbewilligung und Schweizer Landessitten, die von den Eidgenossen besonders genau beachtet werden.
Aufenthaltsbewilligung
In der Schweiz werden abhängig vom Kanton die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gesprochen. Ausländische Arbeitnehmer sollten der Landessprache mächtig sein, damit die Kommunikation mit den Behörden und mit dem Arbeitgeber reibungslos erfolgen kann. Wenn Sie in der Schweiz einen gültigen Miet- und Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dann können Sie sich mit diesen Dokumenten und einem gültigen Reisepass sowie einem Passfoto beim Einwohnerkontrollamt der zuständigen Wohnsitzgemeinde anmelden. Als ausländischer Arbeitnehmer können Sie eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie B erhalten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit mindestens zwölfmonatiger Laufzeit vorlegen können.
Arbeitsbedingungen und Steuern
Wer einen Umzug in die Schweiz plant, der findet bei den Eidgenossen ein grosszügiges soziales Netzwerk mit annehmbarer Steuergesetzgebung vor. Die gesetzliche Regelung sieht eine 42-Stundenwoche und einen vierwöchigen Jahresurlaub vor. Individuelle Vereinbarungen sind oft vom Arbeitgeber, vom Kanton und von der beruflichen Tätigkeit abhängig. Auch ein zusätzliches 13. Gehalt ist in der Schweiz üblich. Alle ausländischen Arbeitnehmer unterliegen in der Schweiz mit ihrem Einkommen der Quellensteuer, die wie die deutsche Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber direkt abgezogen und verrechnet wird.
Sozialsystem
Ein ausländischer Arbeitnehmer muss sich innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitz- oder Arbeitsaufnahme in einer Schweizer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Grenzgänger aus anliegenden Staaten können wählen, ob sie sich im Wohnsitzland oder in der Schweiz krankenversichern. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als acht Stunden beträgt, wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber automatisch gegen Betriebsunfälle versichert. Alle Arbeitnehmer in der Schweiz unterliegen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV), die für die Rentenanwartschaft oder Alterssicherung wichtig sind.
Schwierigkeiten mit dem Zoll vermeiden
Wenn Sie sich für einen Umzug in die Schweiz entschliessen, dann müssen Sie zollrechtliche Bestimmungen der zuständigen Zollbehörde einhalten. Gerade wenn Sie Ihren fiskalischen Wohnsitz komplett in die Schweiz verlegen, gelten bestimmte Vorschriften, die strikt einzuhalten sind. Legen Sie der Zollbehörde den Miet- und Arbeitsvertrag sowie eine Auflistung aller einzuführenden Gegenstände vor. Bestätigen Sie schriftlich, dass die einzuführenden Handelswaren mindestens sechs Monate verwendet wurden und nach dem Umzug am neuen Schweizer Wohnsitz weiterhin verwendet werden.
Achten Sie auch auf die Öffnungszeiten der zuständigen Zollbehörde, da Sie die Einfuhr der Handelswaren nicht ausserhalb der geregelten Öffnungszeiten durchführen können.
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