Organisiert umziehen und Anschriftenwechsel melden
VON Agentur belmedia Publi-Artikel
Das neue Zuhause ist gefunden und die Vorfreude gross.
Damit diese nicht im Handumdrehen verdorben wird, sind zahlreiche Details – insbesondere bei der Ummeldung der Anschrift in der Schweiz – zu berücksichtigen.
Vom Adressenwechsel bei der Einwohnerkontrolle bis hin zur Meldung beim Stromanbieter, beim Strassenverkehrsamt, der Post oder dem Internetprovider: Bestimmte Fristeinhaltungen und eine perfekte Planung der Umzugsmeldungen vermeiden mögliche Probleme.
Erst Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Internet ummelden und dann umziehen
Damit nach dem Umziehen der Alltag ohne Einschränkungen so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann, müssen zuvor Versorgungsanbieter benachrichtigt werden, um rechtzeitig die entsprechenden Anschlüsse zu erhalten. Wie in vielen anderen Fällen auch kann bei einigen Strom, Fernseh-, Internet- und Telefonanbietern der Umzug via Internet mitgeteilt werden.
Mit der Ummeldung stellt sich das betroffene Unternehmen auf die Verlegung des jeweiligen Anschlusses zum vereinbarten Termin ein. In der Regel sind die Fristen zur Ummeldung des Versorgungsvertrages zwischen 2 und 4 Wochen vor Umzugsdatum ausreichend.
Versicherungsagenturen rechtzeitig informieren
Insbesondere die Hausratversicherung, Haus- und Wohnungshaftpflicht- sowie Rechtsschutzversicherung für Mieter und Eigentümer müssen spätestens einen Tag vor dem Umziehen informiert worden sein. Sicherheitshalber ist es vorteilhaft, persönlich vor dem Umziehen die Versicherungsagentur zu besuchen und direkt die Versicherungspolicen um die neue Anschrift mit Umzugsdatum zu ergänzen. So wird das Risiko des Versicherungsschutz-Verlustes verhindert. Bei der Hausratversicherung sind eventuelle Anpassungen an die neue Wohnumgebung zu berücksichtigen, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden und keine finanziellen Verluste zu riskieren.
Postalischen Anschriftenwechsel vorbereiten
Damit die Post zukünftig an der neuen Anschrift ankommt, sollte spätestens 2 Tage vor dem Umzug der Adressenwechsel der Post mitgeteilt und ein Nachsendeantrag für Sendungen mit alter Anschriftenangabe gestellt werden. Die Schweizer Post stellt Umzugsmitteilungen für Anschriftenwechsel zu Verfügung, die spätestens 1 Woche vor dem Umziehen versandt werden sollten. Nicht nur Freunde und die Familie sind zu benachrichtigen, sondern auch Banken, Zeitungslieferanten und viele mehr. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, über bestehende Online-Accounts den Adressenwechsel via Internet direkt vorzunehmen, wie es beispielsweise beim Telebanking angeboten wird.
Bei der Einwohnerkontrolle an- und abmelden
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt direkt im Anschluss an den vollzogenen Umzug. Je nach Gemeinde kann für das An- und Abmelden das persönliche Erscheinen verlangt werden, wenngleich mancherorts auch online die Möglichkeit der Ummeldungen erfolgen kann. Benötigt werden dazu die Meldebestätigung beziehungsweise der Heimatschein und gegebenenfalls das Dienst- oder Zivilschutzbuch. Bei der Online-Ummeldung müssen diese Dokumente per Post im Original an die Einwohnerkontrolle geschickt werden.
Fahr- und Fahrzeugausweise umschreiben lassen
Ebenfalls nach dem Umzug ist die Adressenänderung beim Schweizer Strassenverkehrsamt notwendig. Wer den neuen Fahrausweis im Kreditkartenformat besitzt, kann dies online erledigen, muss aber die Original-Ausweise per Post einsenden oder abgeben, was auch bei dem persönlichen Erscheinen zur Anschriftenänderung vorgelegt werden muss.
Oberstes Bild: © XiXinXing – shutterstock.com