Schilder im Rahmen der betrieblichen Sicherheit

Schilder bieten eine symbolische Form, um mit wenig Aufwand allgemein verständliche und wichtige Informationen zu vermitteln. Im öffentlichen Verkehrsraum begegnen uns Schilder faktisch überall.

Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder sind hier nach festgelegten Rahmenbedingungen aufgestellt und sichern den reibungslosen Ablauf des Verkehrs. Weniger genau bei der Regelung von Verboten, Geboten und Hinweisen wird oftmals im betrieblichen Kontext gearbeitet. Dabei dienen die unterschiedlichen Schilder doch in erster Linie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb. Gehen Sie einmal durch Ihr eigenes Unternehmen und prüfen Sie, ob wichtige Schilder überhaupt vorhanden sind und den Erfordernissen entsprechen. Sie werden erstaunt sein, was Sie da so alles finden.

Betriebliche Sicherheit lässt sich organisieren

Die betriebliche Sicherheit beginnt am Tor. Schon hier kann mit den richtigen Schildern darauf hingewiesen werden, wer hier Zutritt hat und wie der eventuelle Fahrzeugverkehr geregelt ist. Statt ellenlanger Erklärungen auf übergrossen Tafeln bieten Schilder die klare und unmissverständliche Information darüber, was hier geht und was nicht.

Auf dem betrieblichen Parkplatz geht das Spiel weiter. Hier muss klargemacht werden, dass Parken nur für Kunden und Mitarbeiter erlaubt ist. Auch dafür ist das Schild die einfache Lösung.

Beim Betreten der Unternehmensgebäude prüfen Sie in erster Linie, ob die Flucht- und Rettungswege entsprechend den Vorschriften ausgeschildert sind. Nicht nur das Vorhandensein der Hinweisschilder ist wichtig, bei beleuchteten Kennzeichnungen für Fluchtwege muss die Beleuchtung auch funktionieren.

Darüber hinaus sind vor allem in Arbeitsbereichen die Möglichkeiten, Erste-Hilfe-Ausstattungen und Feuerlöschgeräte zu erreichen, klar auszuschildern. In Produktions- und Lagerhallen gibt es Bereiche, in denen besondere Gefahren lauern. Auch darauf muss unmissverständlich und deutlich hingewiesen werden. Dafür gibt es entsprechende Warn- und Hinweisschilder, die hier eingesetzt werden können oder sogar müssen.

Je weiter Sie in die entlegensten Winkel Ihres Unternehmens vordringen, desto klarer wird, ob die notwendige und sinnvolle Ausschilderung den Normen entspricht oder ob Mängel vorhanden sind. Stichwort Normen: Basteln Sie die Warn-, Verbots- und Hinweisschilder nicht selbst, sondern setzen Sie dazu die genormten Schilder ein. Die gibt es im Fachhandel genauso wie bei Anbietern für Betriebsausstattung.

Verantwortliche Ansprechpartner festlegen

Besonders in grösseren Unternehmen hat es sich bewährt, sogenannte Sicherheitsbeauftragte mit der Organisation der betrieblichen Sicherheit zu betrauen. Diese Personen sind auch für die sachgemässe und vollständige Ausschilderung der Bereiche im Unternehmen verantwortlich. Letztlich verantwortlich ist aber der Inhaber oder Geschäftsführer. Das Delegieren von Aufgaben entbindet insofern nicht von der gelegentlichen gründlichen Nachkontrolle.

Geeignete Mitarbeiter für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten zu finden ist nicht immer einfach. Entsprechende Personen müssen ausreichend geschult sein und gegebenenfalls auch turnusmässig nachgeschult werden. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, zeitlich und inhaltlich ihren Aufgaben nachkommen zu können. Dazu gehört nicht nur Fachkenntnis und Zeit, sondern auch ein gewisses Durchsetzungsvermögen. Ohne entsprechend festgelegte Verantwortliche wird die Durchsetzung der betrieblichen Sicherheit besonders in grösseren Unternehmen nicht funktionieren.


Werden Hinweis-, Gebots- oder Verbotsschilder angebracht, müssen sie klar erkennbar sein. (Bild: Sashkin / Fotolia.com)


Übersicht oder Schilderwald

Werden Hinweis-, Gebots- oder Verbotsschilder angebracht, müssen sie klar erkennbar sein. Über die reine Erkennbarkeit hinaus ist es aber auch wichtig, dass widersprüchliche Aussagen ebenso vermieden werden wie eine Überfrachtung mit möglicherweise überflüssigen oder irreführenden Schildern. Wenn beispielsweise das Halten vor einer Halleneinfahrt verboten ist, braucht es hier kein zusätzliches Parkverbotsschild mehr. Und wenn im gesamten Betriebsgelände schon in der Zufahrt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird, dann sorgt ein Tempo-30-Schild eher für Verwirrung als für Klarheit.

Setzen Sie also Schilder möglichst sparsam, aber klar und deutlich ein. Schön ist es nicht, wenn Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner von einer Menge an Verboten und Regelungen überschüttet werden. Hier geht der Sinn und Zweck vor der Masse an Möglichkeiten. Ziel der Schilder im Betrieb ist es nicht, einen bunten Schilderwald zu erschaffen, sondern vielmehr die betriebliche Organisation und Sicherheit auf eine klare Weise zu regeln. Das muss oberstes Gebot bei der Verwendung von Schildern im Betrieb sein.

Was Schilder nicht können

Schilder sind toll und praktisch, können aber allein die Ordnung und Sicherheit im Unternehmen nicht gewährleisten. Deshalb ist es wichtig, die Regelungen, die durch Schilder angezeigt werden, auch durch entsprechende Unterweisungen der Belegschaft zu untermauern. Jeder Mitarbeiter muss wissen, was die verwendeten Schilder zu bedeuten haben und welche grundsätzlichen Verhaltensmassgaben für die Umsetzung von Brandschutz, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz gültig sind. Darüber hinaus kann es besondere interne Erfordernisse geben, die sich mit den einfachen gesetzlichen Vorschriften nicht regeln lassen. Hier bedarf es im Einzelfall einer besonderen Unterweisung, beispielsweise über den Datenschutz oder über den Umgang mit Betriebsgeheimnissen.

Besonders bei der Erstausstattung von Unternehmen und der Ausstattung neuer Bereiche sollten Sie der sinnvollen Ausschilderung besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Orientieren Sie sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben und prüfen Sie darüber hinaus, welche weiteren Hinweise und Verbote gegebenenfalls notwendig sind. Verhaltensmassgaben, die bereits allgemeingültig vom Gesetzgeber festgeschrieben sind, müssen nicht gesondert mit Extra-Schildern ausgewiesen werden. Allerdings können hier Schilder und Hinweise die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften ergänzen und unterstützen.

Denken Sie bei der Organisation der Ausschilderung im Unternehmen auch an solche Mitarbeiter, die sich in bestimmten Bereichen nicht oder noch nicht auskennen. So muss beispielsweise in einer Lagerhalle klar sein, wo die Fahrwege und Fusswege sind und dass beispielsweise beim Betreten einer lärmintensiven Anlage ein Gehörschutz zu tragen ist.

 

Oberstes Bild: © dashadima – Fotolia.com

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Mehr zu Olaf Hoffmann

Olaf Hoffmann ist der kreative und führende Kopf hinter dem Unternehmen Geradeaus...die Berater.
Neben der Beratertätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen und Privatpersonen in Veränderungssituationen ist Olaf Hoffmann aktiv in der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Als Autor für zahlreiche Blogs und Webauftritte brilliert er mit einer oftmals bestechenden Klarheit oder einer verspielt ironisch bis sarkastischen Ader. Ob Sachtext, Blogbeitrag oder beschreibender Inhalt - die Arbeiten des Autors Olaf Hoffmann bereichern seit 2008 in vielfältigen Formen das deutschsprachige Internet.

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