Im privaten Haushalt auf dem Vormarsch: der Aktenvernichter

Sie müssen öfter einmal vertrauliche Dokumente zuverlässig entsorgen? Dann sollten Sie über einen Schredder, wie ein Aktenvernichter in der Umgangssprache genannt wird, nachdenken. Gerade aufgrund ihrer geringen Grösse sind diese elektronischen Geräte auch für den privaten Haushalt attraktiv. Und sie zerstören zudem nicht nur Papier, sondern auch diverse Kleinteile. 

Seit die Geräte zur elektronischen Aktenvernichtung auf dem Markt sind, sind Feuerkörbe gänzlich aus der Mode gekommen. Die Verwendung des Feuerkorbs war immer mit Risiken verbunden und zudem ökologisch fragwürdig. Da sind die schmalen Streifen, wie sie ein Schredder produziert, schon erheblich unbedenklicher. Und die Rekonstruktion des Ausgangsdokumentes ist extrem aufwendig. Beides sind gute Gründe für den Siegeszug des elektronischen Gerätes.

Drucker und Schredder sind nicht nur in ihrer Optik vergleichbar. Beide besitzen einen Papiereinzug – bei dem einen zum Drucken, bei dem anderen zum Schreddern. Der Basis-Schredder zerschneidet das Papier der Länge nach, die De-luxe-Ausführung zerkleinert zusätzlich horizontal, was das Rekonstruieren des vernichteten Schriftstücks weiterhin kompliziert. Auch Kreditkarten, CDs und DVDs können mit den moderneren Geräteausführungen erfolgreich ihrer Beseitigung zugeführt werden.

Für die Vernichtung mittels eines Schredders ist Folgendes geeignet:

  • Kontoauszüge, EC- und Kreditkartenbelege
  • medizinische Schriftstücke
  • Rechnungen
  • Steuererklärungen
  • eigenhändig unterschriebene Dokumente

Aktenvernichter-Varianten

Die Schredder gibt es in verschiedenen Sicherheitsstufen, wobei die Sicherheitsstufen 1 bis 5 genormt sind. Diese Modelle sind für private Haushalte und das Gewerbe geeignet. Die ungenormte Sicherheitsstufe 6 bleibt exklusiv dem Militär und den Geheimdiensten vorbehalten. Hier verunmöglicht eine effektive Zerkleinerungstechnik ein späteres erneutes Zusammensetzen.

Die niedrigste Sicherheitsstufe erlaubt nur eine Zerschneidung des Dokumentes in vertikale Streifen. Danach ist die Rekonstruktion zwar schwierig, für den Fachmann mit der entsprechenden Praxis aber nicht unmöglich. Solche Geräte reichen für die Vernichtung des nicht vertraulichen Schriftverkehrs. Ab Sicherheitsstufe 3 kann auch vertrauliches Material vernichtet werden, und Sicherheitsstufe 5 gewährleistet die höchste Vernichtungseffektivität im zivilen Bereich.
Wenn öfter vertrauliche Dokumente beseitigt werden müssen, empfiehlt sich ein Schredder ab der Sicherheitsstufe 3, für den einfachen Privatgebrauch kann ein Gerät der Sicherheitsstufe 1 ausreichen.

Sind Kreditkarten oder Ähnliches zu zerkleinern, kommt es auf das Schneidewerk des Gerätes an – das hat mit der Sicherheitsstufe nichts zu tun. In diesem Fall sollte bei der Anschaffung in jedem Fall auf die Hersteller-Empfehlung geachtet werden.

 

Oberstes Bild: © gopixa – shutterstock.com

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