08. September 2026

Innerbetriebliche Verkehrswege: Breiten, Markierungen und sichere Kreuzungen

Innerbetriebliche Verkehrswege verbinden Arbeitsplätze, Lagerflächen, Maschinen, Wareneingang und Versand. Auf denselben Flächen bewegen sich Fussgänger, Hubwagen, Stapler und andere Fahrzeuge – teilweise gleichzeitig und mit eingeschränkter Sicht. Sichere Verkehrsführung entsteht deshalb nicht allein durch farbige Linien am Boden, sondern durch ausreichend breite Wege, klare Trennung der Verkehrsarten, übersichtliche Kreuzungen und dauerhaft freie Sicherheitsbereiche. Besonders kritisch sind Stellen, an denen sich unterschiedliche Bewegungsrichtungen treffen. Ein Staplerfahrer sieht hinter einer Regalreihe möglicherweise erst spät, dass eine Person den Fahrweg kreuzt. Umgekehrt können abgestellte Paletten, Maschinen oder temporäre Arbeitsbereiche ursprünglich sichere Sichtachsen verändern. Verkehrswege müssen deshalb bereits bei der Planung auf Fahrzeuge, Güter und Personen ausgelegt und anschliessend regelmässig überprüft werden.

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Ergonomische Packplätze gestalten: Kürzere Wege und weniger körperliche Belastung

Ein guter Packplatz bringt Material, Kartons, Ware, Hilfsmittel und Versandtechnik in eine sinnvolle Reihenfolge. Dadurch entstehen kürzere Greifwege, weniger unnötiges Bücken und Drehen sowie ein gleichmässigerer Arbeitsablauf. Gerade in Versand, Produktion und Lager wiederholen sich einzelne Bewegungen teilweise viele Hundert Mal pro Schicht. Kleine ungünstige Abläufe können sich deshalb zu einer erheblichen körperlichen Belastung summieren. Ergonomie beginnt am Packplatz nicht mit einem einzelnen höhenverstellbaren Tisch, sondern mit der gemeinsamen Planung von Arbeitsfläche, Materialfluss, Greifräumen und Transportwegen. Auch die Produktivität profitiert von dieser Betrachtung. Wenn Kartons, Klebeband, Etiketten und fertige Pakete dort bereitstehen, wo sie im Ablauf benötigt werden, entfallen Suchbewegungen und unnötige Schritte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva empfiehlt bei körperlich belastenden Tätigkeiten ausdrücklich, Arbeitsplätze ergonomisch einzurichten, Abläufe zu optimieren, Hilfsmittel einzusetzen und einseitige Belastungen durch Haltungs- oder Tätigkeitswechsel zu reduzieren.

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Sozialräume im Betrieb: Garderoben, Pausenbereiche und Sanitäranlagen

Garderoben, Pausenräume und sanitäre Anlagen gehören zur betrieblichen Infrastruktur und sollten ebenso sorgfältig geplant werden wie Arbeitsplätze, Lager oder Werkstätten. Die Anforderungen richten sich dabei nicht allein nach der Zahl der Beschäftigten. Arbeitszeitmodell, Verschmutzungsgrad, notwendiger Kleiderwechsel, körperliche Belastung und betriebliche Abläufe bestimmen mit, welche Einrichtungen benötigt werden und wie sie angeordnet sein sollten. Gut geplante Sozialräume erleichtern Hygiene und Erholung und verhindern zugleich unnötige Wege zwischen Arbeitsplatz, Garderobe und Sanitärbereich. In der Schweiz bildet insbesondere die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz den rechtlichen Rahmen. Die SECO-Wegleitung konkretisiert Anforderungen an Garderoben, Waschanlagen, Toiletten sowie Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten. Dabei gilt kein einheitliches Schema für jeden Betrieb: Die konkrete Ausgestaltung muss zu den betrieblichen Verhältnissen passen. Sozialräume sind hygienisch einwandfrei zu halten und Anforderungen an Beleuchtung, Raumklima, Lüftung sowie Verkehrs- und Fluchtwege gelten sinngemäss auch dort.

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