Anfechtung einer ungerechtfertigten Abmahnung: Arbeitsrecht Deutschland

Arbeitnehmer sollten keine ungerechtfertigten Abmahnungen erhalten. Abmahnungen sind kein neues Konzept, aber eines, das sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt hat. Die Abmahnung ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber Arbeitnehmer vor rechtswidrigem Verhalten oder Diskriminierung warnen.

Da immer mehr Arbeitnehmer die Chance haben, sich unabhängig über Ihre Rechte zu informieren, gibt es auch wachsende Zahlen an Arbeitnehmern, die Ihre Abmahnung anfechten möchten. Dass dies selbst bei einer erstmaligen Abmahnung eine gute Entscheidung sein kann, erörtern wir in diesem Artikel.

Mögliche Gründe für eine Abmahnung

Häufige Verspätungen oder eine verspätete Krankmeldung können ebenso ein Grund für eine Abmahnung sein, wie unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Der Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen am Arbeitsplatz sind in den allermeisten Firmen ebenso verpönt wie das Rauchverbot in Innenräumen. Daneben sind die zwischenmenschlichen Qualitäten der Arbeitnehmer oft ein Grund für Abmahnung. Ganz vorne stehen dabei das Verhalten gegenüber Kunden und Partnern, aber auch gegenüber den Kollegen und Vorgesetzten. Insbesondere sexistische oder rassistische Äusserungen führen immer wieder zu Unstimmigkeiten und sind abmahnfähig. Auch wer glaubt, heimlich für die Konkurrenz zu arbeiten sei statthaft, kann schnell eines Besseren belehrt werden.

Beispiele für ungerechtfertigte Abmahnungen am Arbeitsplatz

Eine Abmahnung ist ungerechtfertigt, wenn keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begangen wurde, die Form nicht eingehalten wurde oder die materiellen Kriterien hinsichtlich der Abmahnung nicht objektiv vorliegen. Von einer ungerechtfertigten Abmahnung spricht man also immer dann, wenn Mitarbeiter keine vertraglichen Pflichten verletzt haben, die Abmahnung aber trotzdem ausgesprochen wurde.

Ungerechtfertigte Warnungen werden normalerweise ausgegeben, um ein Gefühl der Angst zu erzeugen und der Person das Gefühl zu geben, eine Regel gebrochen zu haben. Dies ist eine Form von Mobbing und sollte gestoppt werden. Wir sollten auch bedenken, dass ungerechtfertigte Abmahnungen zu anderen Formen von Belästigung und Diskriminierung führen können.

Eine Abmahnung anfechten

Wenn Sie glauben, zu Unrecht abgemahnt worden zu sein, sollten Sie die Abmahnung zunächst prüfen lassen. Der Weg zum Anwalt ist in diesem Fall quasi unumgänglich, um den Widerspruch rechtssicher zu formulieren. Auch die Formulierung einer Gegendarstellung bedarf intensives juristisches Wissens. Wenn Arbeitnehmer ihren eigenen Widerspruch einlegen, machen Sie dabei häufig Zugeständnisse, die vom Arbeitgeber ausgenutzt werden können, um die Abmahnung erst recht aufrechtzuerhalten. Eine Widerspruchsfrist gibt es nicht, daher können Sie sich in aller Ruhe informieren und einen Anwalt einschalten, dem Sie lückenlos vertrauen.

Wann sollten abgemahnte Arbeitnehmer in Deutschland einen Anwalt einschalten?

Das deutsche Arbeitsvertragsgesetz garantiert Arbeitnehmern das Recht auf schriftliche Benachrichtigung über alle disziplinarischen Massnahmen. Diese Mitteilung muss spätestens an dem Tag erfolgen, an dem der Arbeitgeber beabsichtigt, sie durchzusetzen. Wenn ein Mitarbeiter ungerechtfertigt abgemahnt wurde und nun zu einem Gespräch mit seinem Chef geladen wird, sollte er schnellstmöglich einen Anwalt beauftragen. Nur ein Experte für Arbeitsrecht kann die konkrete Situation kompetent beurteilen. Vor allem, wenn Sie überlegen, die Abmahnung anzufechten, sollten Sie sich zuvor mit einem Anwalt unterhalten.

 

Titelbild: fizkes – shutterstock.com

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