Arbeitsbekleidung – uniform, vorgeschrieben oder ganz privat?

Die Angehörigen der Schweizer Armee, die Polizei und auch Richter und Anwälte sind einfach an ihrer Berufsbekleidung zu erkennen. Von der Uniform bis zur Robe wissen wir hier gleich, wo wir die Angehörigen dieser Berufsgruppen einzuordnen haben. Auch beim Bäcker, Maurer und Maler erscheint die Zuordnung zu den Berufsgruppen aufgrund der typischen Arbeitskleidung noch einfach zu sein.

Schwieriger wird es, wenn wir uns in Unternehmen ohne typische Berufsmode begeben. Dabei wäre es doch für Unternehmen und Kunden vorteilhaft, wenn sich die Mitarbeiter eines Unternehmens auch in der Berufsbekleidung eindeutig zu einem Unternehmen bekennen würden. So wissen wir gleich, welcher Servicetechniker an unserer Haustür klingelt, ob die nette Dame im Geschäft Verkäuferin oder doch eine Kundin ist und ob wir mit unseren mehr oder weniger fachlichen Fragen an die richtige Person herantreten.

Berufsbekleidung – Pflicht oder Recht?

Schon an dieser Fragestellung scheiden sich die Geister. Wenn es um Sicherheitsbekleidung für bestimmte Berufsgruppen geht, steht hier eindeutig die Pflicht im Vordergrund. Umstrittener werden dann schon uniforme Kleidungen in Unternehmen, die viel Wert auf eine Corporate Identity legen. Dann schlüpft so mancher Arbeitnehmer manchmal eher unwillig in die Arbeitskluft und verabschiedet sich damit auch aus seiner Rolle als Privatperson. Das kann gut sein, aber auch kontraproduktiv wirken.

Positiv wirkt sich eine eindeutige Arbeitsbekleidung in jedem Fall für das Zusammengehörigkeitsgefühl im Unternehmen aus. Und wenn das Unternehmen auch in der Öffentlichkeit über eine positive Reputation verfügt, kann das Tragen der einheitlichen Berufskleidung mit Firmenlogo und Namensschild sogar Spass machen.

Dennoch bleibt dieses Thema umstritten. Die richtige Arbeitskleidung scheint die zu sein, die den Stand im Unternehmen und im Beruf passend repräsentiert und dabei nach Möglichkeit auch Bezug auf das Unternehmen nimmt.


In Unternehmen, in denen auf die Ausstattung mit einer betriebseigenen Berufskleidung verzichtet wird, steht dennoch der Arbeitsschutz auch im Hinblick auf die Arbeitskleidung ganz oben an. (Bild: Kuzma / Shutterstock.com)
In Unternehmen, in denen auf die Ausstattung mit einer betriebseigenen Berufskleidung verzichtet wird, steht dennoch der Arbeitsschutz auch im Hinblick auf die Arbeitskleidung ganz oben an. (Bild: Kuzma / Shutterstock.com)

An erster Stelle steht der Arbeitsschutz

In Unternehmen, in denen auf die Ausstattung mit einer betriebseigenen Berufskleidung verzichtet wird, steht dennoch der Arbeitsschutz auch im Hinblick auf die Arbeitskleidung ganz oben an. Wo notwendig, müssen Arbeitsschutzschuhe, Handschuhe, Helme, Schnittschutzhosen, spezielle Schürzen oder Kittel getragen werden. Was der einzelne Arbeitnehmer darüber hinaus als praktische und sinnvolle Arbeitsbekleidung versteht, bleibt ihm dann oftmals selbst überlassen, sofern dadurch keine Gefährdungen entstehen und das Ansehen des Unternehmens nicht infrage gestellt wird.

Gibt es in bestimmten Berufsgruppen keine Arbeitsschutzvorschriften bezüglich der Kleidung und auch keine klaren Vorgaben zur einheitlichen modischen Erscheinung, dann haben die Arbeitnehmer weitgehend freie Hand, solange die Kleidung zum Berufsbild passt. Ein Bestatter in knallbunter Trendmode schliesst sich hier genauso aus wie ein Banker in Bermudas oder die Chefsekretärin in der flapsigen Rapper-Mode. Jede Berufsgruppe hat hier eigene ethische Ansprüche auch an die Mode.

Privatangelegenheit bleibt die Kleidung während der Arbeitszeit also nicht ganz. Auch dann nicht, wenn es keine konkreten Vorschriften für die passende Berufskleidung gibt.

Wer stellt die Arbeitskleidung?

Ist die Arbeitsbekleidung vorgeschrieben und möglicherweise als Corporate Fashion ausgestaltet, dann sollte sich auch das jeweilige Unternehmen um die Bereitstellung der bevorzugten Kleidungsstücke kümmern. Dabei kann er die Beschaffung, Pflege und den Ersatz der Arbeitskleidung vollständig übernehmen. Das ist für die Arbeitnehmer die komfortabelste Lösung.

Aber auch eine Übernahme von Teilverantwortung durch das Unternehmen ist hier möglich. So kann es beispielsweise die Kleidung an sich stellen, die Pflege und Reinigung obliegt dann aber dem Beschäftigten. Auch Zuschüsse für die Beschaffung der gewünschten oder erforderlichen Berufskleidung sind möglich.

Werden keine unternehmenseigenen Kleidungsstücke zur Verfügung gestellt, dann gibt es meist nur allgemeine Vorgaben über das modische Erscheinungsbild der Mitarbeiter. Entsprechend kümmern sich hier auch die Beschäftigten selbst um die Kleidung, die sie sowohl beruflich aber auch privat tragen können. Wird besonders anspruchsvolle Kleidung erwartet, kann sich hier der Arbeitgeber mit einem Zuschuss für die Berufsbekleidung beteiligen. Muss er aber nicht!

Bei der Beschaffung vorgeschriebener Arbeitsschutzbekleidung sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern immer helfend zur Seite stehen, da solche Sicherheitskleidung nicht immer preiswert zu haben ist und das Einkommen der Beschäftigten indirekt schmälert.

Was wird empfohlen?

Für besonders identisch auftretende Unternehmen empfiehlt sich die Beschaffung einer Corporate Fashion für alle Mitarbeiter oder zumindest für die Mitarbeiter im öffentlichen Auftritt. Einfache Lösungen sind hier Shirts mit Beschriftung oder Aufnäher an handelsüblichen Arbeitsanzügen. Auch Namensschilder oder Anhänger mit Firmenlogo, Name und Funktion können hier eine gute Lösung sein.

Empfohlen wird eine unternehmensspezifische Berufskleidung ganz oder in Teilen besonders für Unternehmen, die grossen Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild legen.

Allen anderen Unternehmen kann geraten werden, darüber nachzudenken, wie sich ein Unternehmen auch durch die Kleidung oder andere Details nach aussen hin präsentieren kann. Manchmal ist hier auch der Dienstwagen mit privater Nutzung und entsprechender Fahrzeugbeschriftung eine gute Lösung, um die Idee und das Image eines Unternehmens gekonnt und gezielt nach aussen zu tragen.

 

Oberstes Bild: © Tom Wang – Shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Olaf Hoffmann

Olaf Hoffmann ist der kreative und führende Kopf hinter dem Unternehmen Geradeaus...die Berater.
Neben der Beratertätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen und Privatpersonen in Veränderungssituationen ist Olaf Hoffmann aktiv in der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Als Autor für zahlreiche Blogs und Webauftritte brilliert er mit einer oftmals bestechenden Klarheit oder einer verspielt ironisch bis sarkastischen Ader. Ob Sachtext, Blogbeitrag oder beschreibender Inhalt - die Arbeiten des Autors Olaf Hoffmann bereichern seit 2008 in vielfältigen Formen das deutschsprachige Internet.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-14').gslider({groupid:14,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});