Betriebseinrichtung – never ending Story
VON Olaf Hoffmann Betriebseinrichtung
Das stellt grosse Anforderungen an eine gewissenhafte Planung und an die stete Einschätzung des Zustandes der vorhandenen Ausstattungen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Bestand Ihrer Betriebseinrichtung und -ausstattung richtig einschätzen, wann Neuanschaffungen fällig werden und wie Sie mit der nicht mehr benötigten Ausstattung verfahren können. Dazu brauchen Sie keine Task Force, aber zumindest einen guten Überblick über Ihr Inventar und die Entwicklung im Bereich der Betriebsausstattung und -einrichtung.
Inventur – behalten Sie den Überblick
Inventuren sind vielen lediglich aus dem Bereich des Handels bekannt und geben dort einen regelmässigen Überblick über den aktuellen Warenbestand. Oftmals werden Verbraucher durch Inventuren genervt, weil dadurch der Verkaufsbetrieb in den Detailhandelsgeschäften, Supermärkten und Discountern zumindest für ein paar Stunden ruht.
Auch im normalen unternehmerischen Alltag sollte zumindest einmal jährlich eine gründliche Inventur vorgenommen werden. Dabei werden Ausrüstungen und Maschinen genauso erfasst wie Ausstattungsgegenstände, Möbel oder Einrichtungen. Selbst Materialien, die mehr als nur einen geringfügigen Wert haben, werden in der Inventur erfasst.
Innerhalb einer solchen werden auch Neuzugänge an Ausstattungen, Maschinen und Einrichtungen erfasst. Sind diese während des laufenden Jahres hinsichtlich des Aufstellortes verändert oder veräussert worden, müssen natürlich entsprechende Änderungen im Inventarverzeichnis vorgenommen werden. Bei Veräusserungen ist wichtig, dass die Gegenstände ganz aus dem Bestand entfernt und entsprechend abgeschrieben oder bei Verkäufen als Betriebseinnahme verbucht werden.
Eine mindestens einmal jährlich vorgenommene gründliche Inventur sichert Ihnen einen aktuellen und genauen Überblick über Ihr vorhandenes Inventar. Zusätzlich zur klassischen Inventur empfiehlt sich auch die Überprüfung des Bestandes an Verbrauchsmaterialien. So wissen Sie auch, ob eventuell neue, grössere Mengen an Druck- und Kopierpapier, Druckerpatronen oder ähnlichen Materialien erforderlich werden.
Wann werden Neuanschaffungen nötig?
Grundsätzlich werden Neuanschaffungen immer dann nötig, wenn die vorhandene Ausstattung den Anforderungen an die betrieblichen Abläufe nicht mehr entspricht oder deutliche Veränderungen in der Produktion anstehen. So erfordert beispielsweise die Aufnahme neuer Produkte oder Leistungen in das Portfolio auch oftmals neue Maschinen und Anlagen. Damit verändert sich Ihr Bestand an Einrichtungen erheblich, eventuell müssen nicht mehr benötigte Maschinen und Anlagen aussortiert werden. Aber Achtung! Nicht jedes neue Produkt und nicht jede veränderte Leistung erfordern zwingend auch neue Ausrüstungen. Und nicht jede derzeit ungebrauchte Maschine muss unbedingt ausgemustert werden. Hier müssen Sie die Erfordernisse genauestens prüfen und immer wieder auch langfristig denken.
Ohne Frage werden Neuanschaffungen dann notwendig werden, wenn ältere Maschinen defekt sind oder den Anforderungen an die Abläufe im Betrieb nicht mehr entsprechen. Dann müssen die alten Maschinen und Anlagen durch neue ersetzt werden. Ob diese Anschaffungen wirklich neu sein müssen, entscheidet sich nach dem Einsatzzweck und den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens. So können bestimmte Maschinen und Ausrüstungen auch gebraucht erworben werden. Dabei achten Sie natürlich auf die vollständige Funktionstüchtigkeit und den (sicherheits-)technisch einwandfreien Zustand der gebrauchten Ausstattung.
Neuanschaffungen werden in aller Regel dann nicht notwendig sein, wenn der Einsatz nur kurzfristig vorgesehen ist. Dann können Leistungen entweder outgesourct werden oder notwendige Betriebsausstattungen auch geleast oder lediglich ausgeliehen werden. Das kann beispielsweise die günstige Lösung sein, wenn ein Unternehmen nur kurzfristig Fahrzeuge für eine besondere Marketingaktion benötigt. Dafür stehen externe Dienstleister zur Verfügung, die letztlich billiger sind als die eigene Anschaffung der erforderlichen Fahrzeuge für eine Werbeaktion.
Was wird aus den alten Anlagen und Ausstattungen?
Werden nicht mehr benötigte, veraltete oder verschlissene Maschinen und Anlagen ausgemustert, dann müssen sie nicht zwingend verschrottet werden. Oftmals ergeben sich Möglichkeiten, solche Ausstattungen zu günstigen Preisen zu verkaufen oder auch zu verschenken. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die angebotenen Ausrüstungsgegenstände noch zu gebrauchen sind. Die Optik spielt hier oftmals eine untergeordnete Rolle.
Offerieren Sie hier allerdings keine Angebote, die den tatsächlichen Zustand der Anlagen und Ausstattungen verschleiern. Hier ist Ehrlichkeit gefragt, auch wenn damit der Preis für einzelne Gegenstände um ein paar Franken sinkt. Das dürfte insofern egal sein, als Sie mit dem Verkauf der nicht mehr benötigten Ausrüstungen ohnehin noch ein paar Franken dem Betriebsergebnis zurechnen können.
Sollten Anlagen, Anlagenteile, Maschinen und Ausstattungen nicht mehr verkäuflich sein, dann dürfen Sie trotzdem überlegen, wie Sie diese versilbern können. Denken Sie dabei beispielsweise an den „Goldwert“ von Schrott. Versuchen Sie entsprechend, Anlagen und Maschinen aus Metall an Schrotthändler zu veräussern. Das kann unter günstigen Umständen eine Menge Geld in die Betriebskasse spülen und senkt damit letztlich die Aufwendungen für die Neuanschaffung von Ausrüstungen für den betrieblichen Einsatz. Alles Gesagte trifft selbstredend auch auf den Fuhrpark zu, wenn hier einzelne oder alle Fahrzeuge ausgemustert und ersetzt werden sollen. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Miet- oder Leasingfahrzeuge.
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