Geschäftsumzüge – Teil 1: Das vorherige Mietobjekt richtig übergeben

Der geschäftliche Umzug ist auf eine vielversprechendere Zukunft gerichtet. Um in den neuen Räumlichkeiten von Beginn an eine fundierte Basis für Ihren geschäftlichen Erfolg zu schaffen, lohnt sich ein letzter Blick auf das Vergangene. In diesem Zusammenhang nimmt die richtige Abgabe des „alten“ Mietobjekts einen zentralen Stellenwert ein.

Bei einem Geschäftsumzug sind in der Regel von der Unternehmensleitung bis zum gesamten Mitarbeiterstab alle involviert und müssen tatkräftigen Einsatz und Engagement zeigen. Hier sollte jeder Handgriff sitzen. Dafür ist es zunächst erforderlich, die Zusammenstellung der Teams und deren einzelnen Arbeitsabläufe genau definiert festzulegen. Gerade in den Geschäftsräumen, die nun verlassen und ordnungsgemäss abgegeben werden müssen, gibt es noch einiges zu tun.


Inhaltsverzeichnis zum Zweiteiler „Geschäftsumzüge“:

Teil 1: Das vorherige Mietobjekt richtig abgeben
Teil 2: Erste Schritte nach dem Umzug ins „neue“ Mietobjekt


  • Von grundlegender Relevanz sind Sauberkeit und Ordnung – eine gründliche Reinigung sämtlicher Räume ist also unabdingbar. Hierzu gehören natürlich auch Lager- und Werkstatträume, Garagen, Abstellkammern und dergleichen.
  • Natürlich muss auch die Werbung wie Firmenschilder, Fahnen usw. entfernt werden. Die drunter befindlichen Rückstände wie Kleber, Schmutz etc. müssen selbstverständlich beseitigt werden.
  • Prüfen Sie Ihren Postkasten unbedingt auf darin verbliebene Briefe und sonstige Sendungen.
  • Weiterhin ist eine letzte prüfende Durchsicht aller Schränke, Vitrinen, Regale und Ablagen erforderlich, um eventuell darin befindliche wichtige Dinge zu sichern oder Abfälle zu beseitigen.
  • Sämtliche dieser notwendigen Tätigkeiten können Sie normalerweise Ihren Angestellten bzw. Mitarbeitern übertragen. So haben Sie Zeit, sich um andere wesentliche Dinge zu kümmern – denn in Ihren neuen Räumlichkeiten gibt es es noch eine ganze Menge zu tun.
  • Zum Abgabetermin des alten Mietobjekts werden alle vorhandenen Schlüssel an den Vermieter übergeben, hierbei sollte sicherheitshalber eine adäquate Auflistung angefertigt werden.
  • Ein weiterer relevanter Aspekt ist es, gemeinsam mit dem Vermieter ein sogenanntes Abgabeprotokoll zu erstellen, in dem unter anderem sämtliche festgestellten Mängel sowie die entsprechende weitere Vorgehensweise aufgeführt werden.

Alle vorhandenen Schlüssel an den Vermieter übergeben (Bild: © Kzenon – shutterstock.com)

  • Versäumen Sie nicht, mögliche Beschädigungen anzuzeigen. Es ist sinnvoll, diese Mängel vor dem Abgabetermin mit Fotos zu dokumentieren – das spart im Gespräch mit dem Vermieter Zeit.
  • Die derart aufgelisteten Mängel bzw. Beschädigungen sind in der Konsequenz unverzüglich der Versicherung zu melden. Je früher diese informiert wird, desto eher kann der Vermieter mit einer Schadensregulierung rechnen.
  • Bitten Sie Ihren bisherige Vermieter, die letzte Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung möglichst zeitnah zu erstellen und Ihnen zukommen zu lassen, denn Zeit ist bekanntlich Geld. Insofern ist es ratsam, die neue Meldeadresse zu hinterlassen, damit die besagte Abrechnung auch wirklich an Ihre neue korrekte Adresse gesendet wird bzw. tatsächlich zeitnah ankommen kann.
  • In der Regel verlangen Immobilieneigentümer vom neuen Mieter vor dem Einzug eine Kaution, die als finanzielle Rücklage dient, falls gravierende und besonders kostspielige Schäden vom Mieter verursacht werden. Das ist eine gute Sache, denn hierdurch muss der Eigentümer auch beim Auszug des Geschäftsinhabers keine Risiken befürchten. Deshalb sollten Sie am Tag der Abgabe unbedingt abklären, ob die hinterlegte Kaution in vollem Umfang erstattet wird. Im Rahmen dieses Gesprächs sollten insbesondere mögliche Abzüge oder Verrechnungen deutlich definiert werden.
  • Ein freundlicher Umgangston zwischen Mieter und Vermieter sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn auch hier gilt: Der Ton macht die Musik. Deshalb sollten mögliche Unstimmigkeiten auch direkt aus der Welt geschafft und sachlich abgehandelt werden, denn schliesslich begegnet man sich im Leben sprichwörtlich immer zweimal.

 

Oberstes Bild: © StockLite – shutterstock.com

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