Planen Sie einen Umzug in die Schweiz?

Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer einen Umzug in die Schweiz planen, können Sie neben einer herrlichen Landschaft und einer perfekten Infrastruktur auch gute Arbeitsbedingungen mit vielen sozialen Vorteilen geniessen.

Nachfolgend möchten wir besonders EU-Bürger darüber informieren, welche Arbeitsbedingungen und sozial wie steuerliche Belastungen bei einem Umzug in die Schweiz auf Sie zukommen können.

Die Schweizer Arbeitsbedingungen

Wer in der Schweiz als Ausländer eine neue Arbeit aufnehmen möchte, kann mit einem guten sozialen Netzwerk und einer angemessenen Steuerbelastung rechnen. Eine 42- Stundenwoche und ein Ferienanspruch von vier Wochen sind gesetzlich geregelt. Je nach Arbeitgeber, Kanton und beruflicher Tätigkeit kann individuell eine Vereinbarung getroffen werden. Auch ein zusätzliches 13. Gehalt wird in der Schweiz bezahlt. Das Lohnniveau ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern durchschnittlich hoch, dementsprechend hoch sind auch die Unterhaltskosten für Miete und Lebensmittel.

Die steuerliche Belastung für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz

Alle ausländischen Arbeitnehmer in der Schweiz unterliegen der sogenannten Quellensteuer, die wie die deutsche Lohnsteuer direkt vom verdienten Entgelt abgezogen wird. Eine direkte Verrechnung für ausländische Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber nur dann durchgeführt, wenn Sie zum Beispiel Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz innehaben, aber den Behörden noch keine Niederlassungsbewilligung laut Ausweis C vorliegt. Liegt das Schweizer Jahreseinkommen über 120.000 CHF, so wird für ausländische Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz neben der Quellensteuerabführung auch eine Veranlagung für das gesamte Vermögen im Folgejahr durchgeführt.


Brauchen Sie Hilfe bei einem Umzug? (Bild: © Jeanette Dietl – fotolia.com)

Wie werden ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz durch die Sozialversicherung abgesichert?

Innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitz- oder Arbeitsaufnahme muss sich der ausländische Arbeitnehmer bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden. Grenzgänger aus bestimmten EU-Staaten können wählen, ob sie sich im Wohnsitzland oder in der Schweiz versichern. Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind sie automatisch durch den Arbeitgeber gegen Betriebsunfälle versichert.

Alle Arbeitnehmer in der Schweiz sind automatisch in der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) sowie in der Invalidenversicherung (IV) versichert. Ab einem bestimmten Einkommen werden ausländische Arbeitnehmer mit Schweizer Wohnsitz in einer sogenannten Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung) angemeldet. Selbständige Unternehmer können sich wie in Deutschland freiwillig in einer Pensionskasse versichern.

Voraussetzungen für einen Umzug in die Schweiz

Wenn Sie mit Ihrem gesamten Hausrat abgabenfrei in die Schweiz umziehen wollen, müssen Sie eine komplette Wohnsitzverlegung von ihrem bisherigen Wohnsitzstaat in die Schweiz durchführen. Den zuständigen Zollbehörden können Sie mit einem Miet- oder Arbeitsvertrag aus der Schweiz nachweisen, dass Sie berechtigt sind, die Schweizer Aufenthaltsbewilligung zu geniessen. Wichtig ist auch die Vorlage einer kompletten Liste für die einzuführenden Gegenstände. Die aufgelisteten Gegenstände müssen Sie bereits mindestens sechs Monaten in Gebrauch gehabt haben und zusätzlich nach dem Umzug in die Schweiz weiter benutzen.



Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der zuständigen Zollstellen, da die Einfuhr Ihres privaten Haushalts nur innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten für Handelswaren erfolgen kann.

 

Oberstes Bild: © Sergey Peterman – fotolia.com

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