Feinstaub: Holzenergiebranche hat Hausaufgaben gemacht

Seit 2007 sind Holzfeuerungen grösser als 500 kW Leistung mit Partikelabscheider („Feinstaubfilter“) auszurüsten. Neue Anlagen benötigen die Feinstaubfilter sofort. Ältere Anlagen, die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, haben eine Frist zur Nachrüstung bis spätestens 2017. Schon jetzt zeigt sich, was unserer Luft und unseren Lungen durch diese Massnahme erspart bleibt.

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