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ESD-Arbeitsplätze richtig einrichten: Schutz für Elektronik, Prozesse und Qualität

Ein kleiner Funke kann genügen, um ein empfindliches elektronisches Bauteil zu beschädigen. Häufig bleibt die Entladung sogar völlig unbemerkt. Das Bauteil funktioniert zunächst weiter, fällt jedoch später aus. Ein wirksamer ESD-Arbeitsplatz schützt deshalb nicht allein die aktuelle Produktion, sondern auch Qualität, Lieferfähigkeit und Kundenvertrauen. ESD steht für «Electrostatic Discharge», also elektrostatische Entladung. Sicher beherrschen lässt sie sich nur mit einem abgestimmten System aus Erdung, Arbeitsfläche, Boden, Möbeln, Personenerdung, Verpackung und regelmässiger Prüfung.

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Erste Hilfe im Betrieb: Pflichten, Ersthelfer und Ausstattung nach Schweizer Recht

Ein Arbeitsunfall oder ein plötzlicher medizinischer Notfall kann in jedem Betrieb passieren, unabhängig von Branche oder Grösse. Wie schnell und wie gut in diesem Moment geholfen werden kann, ist in der Schweiz kein Zufall, sondern gesetzlich geregelt. Für Betriebe lohnt sich ein genauer Blick auf die Vorgaben, denn Unwissenheit schützt im Ernstfall weder die Mitarbeitenden noch den Arbeitgeber vor Konsequenzen. Die zentrale gesetzliche Grundlage bildet Artikel 36 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), konkretisiert durch die Wegleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Betriebe in der Schweiz bezüglich Erster Hilfe tatsächlich beachten müssen.

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Gabelstapler sicher fahren: Warum die richtige Ausbildung Leben schützt

Gabelstapler gehören in Lagern, Werkstätten und auf Baustellen zum Alltag – und zählen gleichzeitig zu den gefährlicheren Arbeitsmitteln überhaupt. Wer sie ohne die richtige Ausbildung oder Instruktion bedient, riskiert nicht nur eine Busse, sondern echte Unfälle mit teils schweren Folgen. Die Schweiz regelt deshalb genau, wer Stapler fahren darf und wie die Ausbildung dazu aussehen muss. Anders als beim Autofahren reicht beim Gabelstapler kein gewöhnlicher Führerausweis. Die Vorschriften stammen vom Bund und werden durch die Suva sowie die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS konkretisiert. Dieser Ratgeber zeigt, welche Grundlagen gelten, wer eine Ausbildung durchführen darf und welche Verhaltensregeln im Betrieb entscheidend sind.

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Lärmschutz am Arbeitsplatz: Grenzwerte, Gehörschutzpflicht und Massnahmen

Kreissägen, Bohrhämmer, Kompressoren, Absauganlagen: In vielen Handwerksbetrieben gehört Lärm zum Arbeitsalltag. Was viele unterschätzen: Ein lärmbedingter Gehörschaden entwickelt sich schleichend, oft über Jahre, und ist am Ende nicht mehr rückgängig zu machen. Umso wichtiger ist es, die geltenden Grenzwerte und Schutzpflichten in der Schweiz genau zu kennen. Rund 200'000 Menschen sind in der Schweiz an ihrem Arbeitsplatz einer Lärmbelastung ausgesetzt, die über dem gesetzlichen Grenzwert liegt, wie die Suva festhält. Betroffen sind längst nicht nur Baustellen und Fabrikhallen, sondern auch Werkstätten, Schreinereien und selbst Grossraumbüros. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln in der Schweiz gelten, ab wann Gehörschutz Pflicht wird und mit welchen Massnahmen sich Lärm im Betrieb wirksam reduzieren lässt.

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Kantonsspital Uri: Wohlfühlarchitektur und moderne Medizin im Herzen der Zentralschweiz

Wer im Kanton Uri medizinische Hilfe braucht, findet sie in Altdorf – im Kantonsspital Uri (KSU). Das Spital versorgt die rund 38'500 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons mit einer breiten medizinischen Grundversorgung, rund um die Uhr, stationär und ambulant. Seit dem Bezug des modernen Neubaus im Sommer 2022 steht der Bevölkerung eine der zeitgemässesten Spitalinfrastrukturen der Zentralschweiz zur Verfügung. Das Kantonsspital Uri ist eine selbständige Unternehmung des öffentlichen Rechts. Sein Auftrag ist im Gesetz über das Kantonsspital Uri sowie im Leistungsauftrag des Landrates verankert: bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Spitalversorgung zu tragbaren Kosten – für alle Urnerinnen und Urner.

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Asphaltieren bei Hitze: Fluch und Segen – was Strassenbauer wissen müssen

Wenn der frisch verlegte Belag dampft und die Luft darüber flirrt, ist für die Kolonne auf der Baustelle längst Hochsommer. Was für Autofahrende höchstens ein paar Minuten Umweg bedeutet, ist für die Crew ein Knochenjob in praller Hitze – und ausgerechnet der Moment, in dem das Material selbst am liebsten arbeitet. Hohe Temperaturen sind im Strassenbau beides zugleich: ein technischer Vorteil beim Einbau und eine Belastung für Mensch und fertigen Belag. Wer versteht, warum das so ist, erkennt auch, weshalb sich auf Schweizer Baustellen in den letzten Jahren beim Hitzeschutz einiges verändert hat.

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Suva verstärkt Kontrollen zum Schutz von Arbeitern bei hohen Temperaturen

In den nächsten Tagen wird eine Phase mit Temperaturen von über 30 Grad im Schatten erwartet. Insbesondere bei schweren Arbeiten im Freien sind Schutzmassnahmen unerlässlich, um gesundheitlichen Problemen und körperlichen Schädigungen vorzubeugen. Die Suva wird bei ihren Kontrollen verstärkt darauf achten, ob die erforderlichen Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Der Klimawandel und die steigenden Sommertemperaturen wirken sich zunehmend auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen im Freien sowie auf Arbeitszeiten und Arbeitsabläufe aus. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die Suva zeigt auf, welche Massnahmen dafür notwendig sind und appelliert an Unternehmen, diese rechtzeitig umzusetzen.

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Ergonomie am Arbeitsplatz: Was die SUVA empfiehlt – und wie Betriebe davon profitieren

Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen nach langen Arbeitstagen – das sind keine Kleinigkeiten, sondern die häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle in Schweizer Betrieben. Die SUVA schätzt, dass Muskel-Skelett-Erkrankungen rund 30 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage verursachen. Das Gute: Die meisten dieser Probleme lassen sich durch eine konsequent ergonomisch gestaltete Betriebseinrichtung verhindern – mit überschaubarem Aufwand und messbarem Nutzen. Ergonomie ist die Wissenschaft von der Anpassung der Arbeit an den Menschen – nicht umgekehrt. Wer seinen Betrieb, sein Büro oder seinen Arbeitsplatz ergonomisch einrichtet, reduziert nicht nur Krankenstand und Unfallrisiko, sondern steigert nachweislich die Produktivität. Die SUVA belegt: Ergonomische Investitionen amortisieren sich in Schweizer Unternehmen im Durchschnitt innerhalb von zwei Jahren durch reduzierte Absenzen.

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