Arbeitsschutzbekleidung von Helm bis Schuh
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen in seinem Verantwortungsbereich hinzuwirken. Das bedeutet, dass eine aufgabenentsprechende Ausrüstung mit technisch einwandfreien Maschinen, Anlagen, Geräten und Werkzeugen ebenso erforderlich ist wie die Sicherung des allgemeinen Gesundheits- und Arbeitsschutzes und die Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen hinsichtlich der Berufs- und Schutzkleidung sowie sonstiger Ausrüstungen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber die Berufsbekleidung und Schutzkleidung selbst stellt. Dies kann auch dem Arbeitnehmer aufgetragen werden. Empfohlen wird jedoch, im Unternehmen eine standardisierte Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, an deren Beschaffung und Pflege sich der Arbeitnehmer gegebenenfalls beteiligen kann.
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