Arbeit mit Chemikalien – die Betriebsausstattung ist unverzichtbar

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Unternehmen, die mit chemischen Stoffen arbeiten, müssen auch ihre Betriebsausstattung darauf abstellen. Das wird nicht nur gesetzlich geregelt, sondern hängt auch untrennbar mit der Wirkung bestimmter Chemikalien auf ausgesuchte Materialien zusammen. Säuren, Laugen und andere stark ätzende oder reizende Stoffe müssen in jedem Fall so gelagert werden, dass keine Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten oder für Sachwerte auftreten. Dafür gibt es auch die passenden Behälter und Lagerregale, die das Abfüllen und Aufbewahren gefährlicher Chemikalien sicher machen. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen Alle gefährlichen Stoffe unterliegen in der Schweiz einer Kennzeichnungspflicht. So soll es für jedermann erkennbar sein, wenn sich in einem Behälter gefährliche Chemikalien oder Stoffgemische befinden. Die Gründe für diese Kennzeichnungspflicht liegen auf der Hand. Besonders sind es die gesundheitlichen Gefahren, die so eingegrenzt werden sollen. Auf der anderen Seite wird mit der richtigen Kennzeichnung auch Sorge dafür getragen, dass Schäden an Sachen vermieden werden können.

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