Arbeitsbekleidung – uniform, vorgeschrieben oder ganz privat?

Die Angehörigen der Schweizer Armee, die Polizei und auch Richter und Anwälte sind einfach an ihrer Berufsbekleidung zu erkennen. Von der Uniform bis zur Robe wissen wir hier gleich, wo wir die Angehörigen dieser Berufsgruppen einzuordnen haben. Auch beim Bäcker, Maurer und Maler erscheint die Zuordnung zu den Berufsgruppen aufgrund der typischen Arbeitskleidung noch einfach zu sein. Schwieriger wird es, wenn wir uns in Unternehmen ohne typische Berufsmode begeben. Dabei wäre es doch für Unternehmen und Kunden vorteilhaft, wenn sich die Mitarbeiter eines Unternehmens auch in der Berufsbekleidung eindeutig zu einem Unternehmen bekennen würden. So wissen wir gleich, welcher Servicetechniker an unserer Haustür klingelt, ob die nette Dame im Geschäft Verkäuferin oder doch eine Kundin ist und ob wir mit unseren mehr oder weniger fachlichen Fragen an die richtige Person herantreten.

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