Vorhandene Betriebseinrichtungen übernehmen
VON Olaf Hoffmann Betriebseinrichtung
Schwieriger wird es, wenn beispielsweise bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens auch die vorhandene Betriebseinrichtung übernommen wird. Dann müssen zunächst grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden, die dann auch in Einzelentscheidungen münden.
Was wird mit der bestehenden Betriebseinrichtung?
Bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, ob es in der bisherigen Form und Ausprägung weitergeführt werden soll. Die Grundentscheidung hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Betriebseinrichtung.
Soll der Betrieb mit derselben inhaltlichen Ausrichtung fortgeführt werden, ergibt es meist Sinn, die vorhandene Betriebsausstattung als Ganzes zu behalten und nur punktuell oder allmählich zu modernisieren. Bei der Beantwortung dieser Frage muss natürlich auch der aktuelle Zustand der vorhandenen Einrichtung bewertet werden. Ist diese bereits verschlissen oder entspricht nicht mehr den zeitgemässen Anforderungen, muss sie eventuell auch vollständig oder in grossen Teilen ersetzt werden.
Wenn die Ausrichtung eines Unternehmens hinsichtlich der Produkte und Leistungen ohnehin nicht fortgeführt werden soll, führt das automatisch auch zu einer weitgehenden Ausmusterung der vorhandenen Betriebseinrichtung. Das ist besonders dann der Fall, wenn sehr produktspezifische Maschinen und Anlagen installiert sind, die sich nicht auf die veränderten Bedingungen umrüsten lassen. Wenn aus einer Metall verarbeitenden Fabrik ein Kunststoff verarbeitender Betrieb wird, sind viele Ausrüstungen für die neuen Aufgaben nicht geeignet. Hier kommt es eben immer auf die Arbeitsinhalte an.
Was wird aus der gebrauchten Technik?
In einem radikalen Schritt können Sie natürlich die nicht mehr benötigte Technik einfach verschrotten. Dann haben Sie mit nur einer Entscheidung schnell viel Platz für eine neue Betriebseinrichtung mit den entsprechenden Kosten geschaffen. Intelligenter, wirtschaftlich sinnvoller und ökologisch nachhaltiger ist es aber zu prüfen, welche Maschinen und Anlagen zum Weiterverkauf als Gebrauchtgeräte geeignet sind. Auf diese Weise lassen sich einige Erträge erwirtschaften, die dann wieder in Neuinvestitionen in das Betriebsvermögen angelegt werden können. Das spart Geld, schont die Umwelt und schafft auch ökologische Vorteile. Natürlich ist damit auch etwas Aufwand verbunden. Und für viele Existenzgründer sind gebrauchte, aber funktionstüchtige Maschinen und Anlagen ein guter Start in die eigene Betriebseinrichtung.
Ist das Kunst oder kann das weg?
Zur Betriebseinrichtung gehören nicht nur die Anlagen, Maschinen, Geräte und Werkzeuge. Auch die Büroausstattung macht eine Betriebseinrichtung nicht vollständig. Letztlich findet sich auch in fast jedem Unternehmen ein Stückchen modernen Zeitgeistes, der sich in Kunstwerken und anderen schmückenden Details äussert. Auch hier muss eine Entscheidung über den Verbleib getroffen werden. Sinnvoll ist es, solche Gegenstände weniger nach ihrem pekuniären als vielmehr nach ihrem ideellen Gehalt zu bewerten. Gerade dann, wenn Mitarbeiter aus dem alten Unternehmen mit übernommen werden, können solche Gegenstände auch die Basis zur Identifikation mit dem neuen Unternehmen sein. Also nicht immer gleich alles wegwerfen, nur weil es alt ist oder keinen klaren produktiven Zweck erfüllt.
Neuanschaffungen als Ergänzung
Bei der Übernahme eines Betriebes ist es selten vonnöten, die gesamte Betriebseinrichtung auszutauschen. Zumindest für den Anfang können viele Anlagen und Einrichtungsgegenstände übernommen werden, andere hingegen müssen wegen Verschleiss oder Nichtgebrauch ersetzt werden. Dann sollten passende Neuanschaffungen in Erwägung gezogen werden. So kann der gesamte Betrieb nach und nach modernisiert werden.
Grundsatzentscheidung mit Nachwirkungen
Bereits am Anfang diese Beitrages wurde festgestellt, dass bei der Betriebsübernahme jede Grundsatzentscheidung zu vielen Einzelentscheidungen führt. Diese müssen jedoch immer im Gesamtzusammenhang mit der angestrebten Entwicklung betrachtet werden. Einzelentscheidungen sollten dementsprechend auch aus dem Gesamtzusammenhang heraus und am besten im Kollektiv getroffen werden. Nur dann passen die vielen Einzelentscheidungen bezüglich der Grundsatzentscheidung auch wirklich zusammen.
Das ist besonders auch bei der Betriebseinrichtung wichtig, da hier oftmals sehr hohe Beträge in moderne Maschinen und Anlagen investiert werden müssen. Empfehlenswert ist es, hier auch immer erfahrene Fachkräfte mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Ansprüche und Wirklichkeit
Nicht immer hat die vorhandene Betriebseinrichtung etwas damit zu tun, was sich die neuen Eigentümer als Anspruch an ihr neues Unternehmen vorstellen. Und dennoch ist es auch nicht immer sinnvoll, hier radikale Schnitte vorzunehmen. Mit Bedacht und kluger Weitsicht können vorhandene Betriebseinrichtungen sowohl erhalten als auch ausgemustert werden. Eine einfache Empfehlung lässt sich hier nicht aufstellen. Viel wichtiger ist es, dass der neue Unternehmer klar definieren kann, wie seine Ansprüche an das Unternehmen und die Ausstattung aussehen. Nur auf der Basis dieser klaren Vorstellung lassen sich auch konkrete Änderungen umsetzen. Alles andere führt zu einer Flickschusterei, die letztlich auch dem Image des neuen Unternehmens kaum gerecht werden dürfte.
Die eigenen Ansprüche sind also klar zu definieren und dann in sinnvollen Schritten in die betriebliche Ausstattung umzusetzen. Dann wird aus dem Idealbild des Unternehmens auch eine greifbare Wirklichkeit.
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