Arbeitsschutzbekleidung von Helm bis Schuh

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen in seinem Verantwortungsbereich hinzuwirken. Das bedeutet, dass eine aufgabenentsprechende Ausrüstung mit technisch einwandfreien Maschinen, Anlagen, Geräten und Werkzeugen ebenso erforderlich ist wie die Sicherung des allgemeinen Gesundheits- und Arbeitsschutzes und die Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen hinsichtlich der Berufs- und Schutzkleidung sowie sonstiger Ausrüstungen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber die Berufsbekleidung und Schutzkleidung selbst stellt. Dies kann auch dem Arbeitnehmer aufgetragen werden. Empfohlen wird jedoch, im Unternehmen eine standardisierte Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, an deren Beschaffung und Pflege sich der Arbeitnehmer gegebenenfalls beteiligen kann.

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Sachgerechte Abfallentsorgung in Lager und Betrieb

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und sprichwörtlich gehobelt, also gearbeitet, wird nicht nur im holzverarbeitenden Gewerbe, sondern überall dort, wo Werte geschaffen werden – letztlich also in jedem Unternehmen. Was in der Tischlerei die Späne sind, ist im Allgemeinen Abfall, der ebenso sachgerecht gelagert wie entsorgt werden muss. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was bei der Betriebsausstattung zur Abfallsammlung und Abfallentsorgung zu beachten ist. Abfälle sind immer problematisch Schon allein wegen der Ordnung und Sicherheit im Betrieb ist die Ausstattung mit ausreichenden und geeigneten Abfallbehältern unerlässlich. Es gibt einfache und schwierige Abfälle? Nein, jeder Abfall ist problematisch! Bei der Abfallsammlung und Entsorgung kommt es nämlich zunächst nicht auf die Art der Abfälle an, sondern vielmehr auf deren Entstehung. Interessanterweise kann bei der Gegenüberstellung von zwei völlig gleichartigen Betrieben bemerkt werden, dass jeweils unterschiedlich viele Abfälle der diversesten Art anfallen.

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Arbeit mit Chemikalien – die Betriebsausstattung ist unverzichtbar

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Unternehmen, die mit chemischen Stoffen arbeiten, müssen auch ihre Betriebsausstattung darauf abstellen. Das wird nicht nur gesetzlich geregelt, sondern hängt auch untrennbar mit der Wirkung bestimmter Chemikalien auf ausgesuchte Materialien zusammen. Säuren, Laugen und andere stark ätzende oder reizende Stoffe müssen in jedem Fall so gelagert werden, dass keine Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten oder für Sachwerte auftreten. Dafür gibt es auch die passenden Behälter und Lagerregale, die das Abfüllen und Aufbewahren gefährlicher Chemikalien sicher machen. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen Alle gefährlichen Stoffe unterliegen in der Schweiz einer Kennzeichnungspflicht. So soll es für jedermann erkennbar sein, wenn sich in einem Behälter gefährliche Chemikalien oder Stoffgemische befinden. Die Gründe für diese Kennzeichnungspflicht liegen auf der Hand. Besonders sind es die gesundheitlichen Gefahren, die so eingegrenzt werden sollen. Auf der anderen Seite wird mit der richtigen Kennzeichnung auch Sorge dafür getragen, dass Schäden an Sachen vermieden werden können.

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