Gefahrstoffe

Sichere Lösungen für den Explosionsschutz in der chemischen Industrie

Ein effektiver Schutz vor Explosionen ist in der chemischen Industrie besonders wichtig. Hierfür muss moderne Anlagen- und Sicherheitstechnik angeschafft werden, die Gefahrensituationen schnell und zuverlässig erkennt. Der Explosionsschutz umfasst aber nicht allein technische Massnahmen und Vorrichtungen, sondern verlangt auch personelle und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, um Schäden an Sachen und Personen vorzubeugen. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen wie der National Electrical Code in den USA oder die ATEX Richtlinien der Europäischen Union. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Massnahmen zum Explosionsschutz in der chemischen Industrie.

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asecos: Neue Gefahrstoffbroschüre bringt Sie auf den neuesten Stand

Mit der Neuauflage der Gefahrstoffbroschüre bietet asecos, Europas führender Hersteller im Bereich Sicherheitsschränke, wieder ein komprimiertes Handbuch für Gefahrstofflagerung auf dem aktuellsten Stand von Technik und Gesetzgebung. Berücksichtigt wurden unter anderem die aktuellen Veränderungen infolge der europäischen CLP-Verordnung (Classification Labelling and Packaging).

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Neu: Revolutionärer Sicherheitsschrank zur Lagerung von Gefahrstoffen

asecos gewährt einen ersten Einblick in eine neue Form der Gefahrstofflagerung: Die VLINE. Die erste Serie brandgeschützter Sicherheitsschränke mit Vertikalauszug ist eine komplette Neukonzeption, inspiriert von den Vorteilen eines Apothekerschrankes. V-LINE Schränke bieten besonders platzsparende Lagerung bei gleichzeitig sehr gutem Zugriff auf alle eingelagerten Gebinde.

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Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb

Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen, gelten als Gefahrstoffe. Sie müssen in Betrieben mit besonderer Sorgfalt gelagert und verarbeitet werden, um eine Gefährdung für Mensch und Natur auszuschliessen. Eine Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien und Leitfäden regelt den Umgang mit gefährlichen Substanzen, darunter das Umweltschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz sowie kantonale Gesetze und Verordnungen.

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Arbeit mit Chemikalien – die Betriebsausstattung ist unverzichtbar

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Unternehmen, die mit chemischen Stoffen arbeiten, müssen auch ihre Betriebsausstattung darauf abstellen. Das wird nicht nur gesetzlich geregelt, sondern hängt auch untrennbar mit der Wirkung bestimmter Chemikalien auf ausgesuchte Materialien zusammen. Säuren, Laugen und andere stark ätzende oder reizende Stoffe müssen in jedem Fall so gelagert werden, dass keine Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten oder für Sachwerte auftreten. Dafür gibt es auch die passenden Behälter und Lagerregale, die das Abfüllen und Aufbewahren gefährlicher Chemikalien sicher machen. Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen Alle gefährlichen Stoffe unterliegen in der Schweiz einer Kennzeichnungspflicht. So soll es für jedermann erkennbar sein, wenn sich in einem Behälter gefährliche Chemikalien oder Stoffgemische befinden. Die Gründe für diese Kennzeichnungspflicht liegen auf der Hand. Besonders sind es die gesundheitlichen Gefahren, die so eingegrenzt werden sollen. Auf der anderen Seite wird mit der richtigen Kennzeichnung auch Sorge dafür getragen, dass Schäden an Sachen vermieden werden können.

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